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G26/3

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Die G26/3 ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung und soll feststellen, ob eine Tätigkeit unter umluftunabhängigem Atemschutz den Helfer aufgrund der hohen Herz-Kreislauf-Belastung gefährden würde.

§ In der Bundesrepublik Deutschland wird eine Untersuchung nach dem Grundsatz G26 „Einsatz und Auswahl von Atemschutzgeräten“ von den Berufsgenossenschaften in der BGR 190 vorgeschrieben § und im Anhang 3 erläutert.

Gruppeneinteilung

Die Anzahl und Art der durchzuführenden Untersuchungen ist abhängig vom eingesetzten Atemschutzgerät:

G26/1 Gewicht < 3kg, Atemwiderstand < 5mbar Partikelfilter der Klassen P1 sowie P2, partikelfiltrierende Halbmasken, Gebläsefiltergeräte,

Druckluftschlauchgeräte

G26/2 Gewicht < 5kg, Atemwiderstand > 5mbar Partikelfilter der Klassen P1 sowie P2, partikelfiltrierende Halbmasken, Gebläsefiltergeräte,

Druckluftschlauchgeräte

G26/3 Gewicht > 5kg, Atemwiderstand < 6mbar Frei tragbare Isoliergeräte, Regenerationsgeräte

Ausnahmeregelungen

  • Bei Geräten mit weniger als 3kg Gewicht und ohne Atemwiderstand, Fluchtgeräten oder Selbstrettern ist eine Eignungsuntersuchung nicht notwendig. Dazu gehören zum Beispiel Schlauchgeräte oder gebläseunterstützte Filtergeräte mit Haube oder Helm, bei denen die Atemluft frei abströmen kann. Außerdem ist bei Geräten der Gruppe 1, welche weniger als eine halbe Stunde pro Tag genutzt werden, ebenfalls keine Untersuchung notwendig.

Umfang der Tauglichkeitsuntersuchung

G26/1 G26/2 G26/3
Allgemeine Untersuchung* Ja Ja Ja
Blutdruck im sitzen und stehen Ja Ja Ja
Urinstatus Ja Ja Ja
Röntgenthorax Nein Ja Ja
Lungenfunktionsprüfung Ja Ja Ja
Ergometrie Nein Ja/Nein Ja
Sehtest für Rettungseinsätze Nein Ja Ja
Otoskopische Untersuchung Ja Ja Ja

Die Allgemeine Untersuchung* beinhaltet folgende Punkte:

  • Krankheitsvorgeschichte (Anamnese)
  • Körperliche Untersuchung
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Urinuntersuchung
  • Blutuntersuchung (kleines Blutbild)
  • Röntgen der Lunge (alle 6 Jahre)
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Belastungs-EKG (inklusive Ruhe EKG)

Unabhängig vom Ergebnis der Ärtzlichenuntersuchung gibt es einige Erkrankungen, welche die Eignung als angehende Atemschutzgeräteträgerin / Atemschutzgeräteträger unabhängig von der Geräteklasse einschränken können:

  • allgemeine Körperschwäche
  • Bewußtseins- oder Gleichgewichtsstörungen, Anfallsleiden
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Alkoholmissbrauch oder anderes Suchtverhalten
  • Trommelfellperforation
  • Zahnvollprotesen bei Einsatz eines Mundstücks
  • Erkrankungen der Atmungsorgane
  • krankhafte Verminderung der Vitalkapazität
  • Herz-, Kreislauf-, Blutdruckerkrankungen
  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • infektiöse oder allergische Hauterkrankungen
  • Augenkrankheiten
  • Gehörverlust bei Rettungseinsätzen

Bewertung

Nach Abschluss der Untersuchung kann die Entscheidung des Arztes wie folgt ausfallen:

  • Keine Bedenken
  • Keine Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen
  • Befristete Bedenken
  • Unbefristete Bedenken