Du möchtest helfen ? |
gewusst wie ! |
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW. |
Satzung (Jugendgruppe)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die Jugendgruppe muss eine eigene Satzung haben, wenn sie nicht der Helfervereinigung unterstellt ist.
Inhalt
Eine solche Satzung handelt typischerweise (nach der Mustersatzung) folgende Punkte ab:
- Name
- Aufgaben und Ziele
- Mitgliedschaft
- Mögliche Mitgliedsbeiträge
- Organe
- Mitgliederversammlung
- Ortsjugendvorstand
- Ortsjugendleiter
- Jugendgruppen
- Wahlen
- Finanzierung
Mustersatzung
Die THW-Jugend e.V. stellt eine Mustersatzung auf ihrer [[1]] bereit.
Tipps zur Anpassung
- Ein Kassierer könnte in der Satzung explizit erwähnt werden.
- Für Einkäufe könnte man den Ortsjugendleiter ermächtigen (oder einschränken), bis zu einer Summe X eigenständig einkaufen zu dürfen.
Bankkonto
Mit der Eigenständigkeit auf Basis einer Satzung kann ein Bankkonto eröffnet werden.
Zu beachten
- Das Konto ist ein Geschäftskonto, demnach gelten andere Konditionen.
- Direktbanken bieten oftmals keine Geschäftsgirokonten an.
- Bevollmächtigter ist der Ortsjugenleiter.
Unterlagen zur Eröffnung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Satzung (bei e.V. Vereinsregisterauszug)
- Letztes Wahlprotokoll, darin muss der Ortsjugendleiter gewählt sein (entfällt bei e.V.)
- Ausweis des eröffnenden Ortsjugendleiters (bei e.V. des Vorsitzenden)
Eingetragener Verein
Will man ein eingeragener Verein werden, so benötigt es einiges mehr.
- Eintrag im Vereinsregister