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Ortsverbands-Unterkunft

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Version vom 12. Februar 2008, 15:53 Uhr von Schuffi (Diskussion | Beiträge) (hat Unterkunft nach Ortsverbands-Unterkunft verschoben: auf völlständige Bezeichnung angepasst)
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Als Ortsverbands-Unterkunft (OVU) werden die Standorte - also das Grundstück mit Dienstgebäudes und die Fahrzeughallen - der THW-Ortsverbände bezeichnet. Die Größe der Unterkünfte ist im Musterraumbedarfsplan (aktuelle Fassung 1998) geregelt.

Dienstgebäude

Das Dienstgebäude beherbergt die Büros für den Ortsbeauftragen, seinen Stellvertreter, Zugführer, Ausbildungsbeauftragten, Schirrmeister und Verwaltungshelfer. Der Unterrichtsraum dient gleichzeitig als Aufenthaltsraum. Ein Werk- und Übungsraum kann ggf. als zweiter Unterrichtsraum genutzt werden. Viel Platz brauchen auch die Umkleideräume samt Sanitärbereich. Im Dienstgebäude ist auch eine Küche, mit der die Helfer bei Ausbildungsveranstaltungen oder im Rahmen von Einsätzen verpflegt werden können und weitere Funktionsräume.

Nicht zu vergessen ist der Jugendraum. Er bietet der Jugendgruppe die Möglichkeit, einen Raum für sich zu haben, der sich nicht wie die anderen Räume an den Bedürfnissen einer Einsatzorganisation ausrichtet.

Je nach Soll-Anzahl der aktiven Helfer gibt es drei unterschiedliche Soll-Größen der Dienstgebäude.

Fahrzeughallen

Eine oder mehrere Hallen dienen der Unterbringung der Ausstattung. Die Größe richtet sich nach den im Ortsverband dislozierten Einheiten. Für jede Teileinheit gibt es einen vorgesehenen Platzbedarf. Anhänger ohne Spezialaufbau sollen üblicherweise außerhalb der Hallen stehen.

Freifläche

Je nach Soll-Größe des Ortsverbandes ist auch die Soll-Grundstücksgröße unterschiedlich. Für die Helfer stehen 12 bis 24 Parkplätze zur Verfügung.

Entwicklung

Oft führt der veraltete Musterraumbedarfsplan zu Problemen. Viele Einheiten sind noch gar nicht veranschlagt, da sie erst im Zuge des Komponentenmodells aufgestellt wurden. Auch die Raumaufteilung und die Parkplatzflächen erfüllen nicht mehr den Bedarf heutiger Umstände (Frauenquote, Hygienebestimmungen für die Küche, mehr Helfer mit Auto).

In naher Zukunft werden die Liegenschaften des THW durch die w:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet werden. Bisher ist eine bunte Mischung von bundeseigenen, gemieteten, gepachteten und zur Verfügung gestellten Unterkünften anzutreffen.