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Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe)
Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.
Warum gemeinnützig?
Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Projekt "Gruppenarbeit" 4311, 45 Euro je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinnützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
Das bringt auch einige weitere Vorteile mit sich:
- Spendenquittungen können ausgestellt werden, sofern eine eigenständige Gemeinnützigkeit erreicht wird.
- Fördergelder anderer Institutionen können beantragt werden.
- Bei Kapitalerträgen (z.B. Zinsen für Guthaben auf Girokonto) wird ein Freistellungsbescheid und ggf. eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt ausgestellt. Dadurch werden keine Steuern von Erträgen abgezogen.
Dem stehen auch einige Nachteile gegenüber:
- Das Finanzamt möchte Tätigkeitsberichte für die Geschäftsjahre haben.
- Es müssen Steuererklärungen mit Einnahmen-/Überschussrechnungen gemacht werden.
Überblick der Umsetzungsmöglichkeiten
Eigenständige Körperschaft | Eingetragener Verein | Einenständige Untergliederung der örtlichen HV | |
---|---|---|---|
Haftung | persönliche Haftung | Verein haftet | persönliche Haftung, evtl. Haftung der Ortjugend bei Insolvenz der örtlichen HV |
Selbständigkeit | selbständig im örtlichen Bereich | komplett selbständig, zusätzlich eigene Rechtsperson | selbständig im örtlichen Bereich, evtl. an Beschlüsse der HV gebunden |
Was zu tun ist
Zunächst muss man sich für eine Organisationsform entscheiden. Zwei kommen in Frage:
- Eigenständige (direkte) Gemeinnützigkeit als Jugendgruppe
- Aufnahme der Jugendgruppe in die Helfervereinigung (indirekte Gemeinnützigkeit)
Dazu ist eine Abstimmung in der Jugendgruppe nötig, die protokolliert werden muss.
Eigenständige Jugendgruppe
Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit, so erreicht sie die Gemeinnützigkeit über das zuständige w:Finanzamt.
Unterlagen für das Finanzamt
- Satzung
- Protokoll der letzten Wahl
Zuständige Finanzämter nach Bundesländern
- Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0 (zentral für Gemeinnützigkeit zuständig)
- Brandenburg: Hier ist jedes Finanzamt in seinem Bereich für Körperschaften zuständig (Adressen s. unten).
Ansprechtpartner
Hier werden die Ansprechpartner der Landesjugenden aufgelitstet:
Häufig gestellte Fragen
Ist das Thema so wichtig?
Ja! Sonst entgehen der Jugendgruppe Fördergelder.
Was ist die einfachste Variante?
Die Untergliederung in der Helfervereinigung.
Reicht ein Unterkonto bei der HV allein schon aus?
Nein! Das allein reicht leider noch nicht aus.
Was ist ganz wichtig und unbedingt zu beachten?
Wichtig ist vor allem, dass die Jugendgruppe die alleinige Entscheidungsmöglichkeit über die Verwendung der Gelder hat. Das muss auch so in die Satzungen geschrieben werden.