Die ehemalige Basisausbildung I, wird seit Februar 2010 wieder als Grundausbildung bezeichnet und bildet den Helferanwärter zum Bestehen der erfolgreichen Prüfung zum Helfer aus.
In der Grundausbildung werden den Helferanwärtern die wichtigsten Grundkenntnisse über das THW, sowie der Umgang mit den wichtigsten Ausrüstungsgegenständen vermittelt.
Im THW-Extranet werden Dokumente zur Grundausbildung unter "Kompetenzentwicklung" in der "Ausbildungsstufe I" angeboten.
Lernabschnitte
Die Grundausbildung teilt sich in mehrere Lernabschnitte:
Die Ausbildung der Motor- und Eletrokettensäge wurde zum 1. Mai 2013 aus der Ausbildung LA06 Punkt 1.2 entnommen.[1]. Somit wird die Bedienung der Kettensäge nun nur noch im Rahmen der Ausbildung zum Motorsägenführer vorgenommen.
Um die Grundausbildung vollständig abschließen zu können, sind zusätzlich folgende Ausbildungen nötig:
Prüfung
Die Grundausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese findest meist zentral für mehrere oder alle Ortsverbände in einem Regionalbereich statt. Die Helferanwärter absolvieren dabei im Stationsbetrieb praktische Aufgaben und legen eine schriftliche Prüfung ab. Die früher enthaltene Teamprüfung wurde aus der Prüfung entnommen.
Nach Bestehen der Prüfung verlassen die Helfer die Grundausbildungsgruppe und werden in der Regel einer Einheit zugeteilt.
Referenzen