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Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe)

Aus THWiki
Version vom 25. Februar 2008, 00:29 Uhr von Steindorffb (Diskussion | Beiträge) (Überarbeitung Überblick)
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Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.


Warum gemeinnützig?

Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Projekt "Gruppenarbeit" 4311, 45 Euro je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinnützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.

Das bringt auch einige weitere Vorteile mit sich:

  • Spendenquittungen können ausgestellt werden, sofern eine eigenständige Gemeinnützigkeit erreicht wird.
  • Fördergelder anderer Institutionen können beantragt werden.
  • Bei Kapitalerträgen (z.B. Zinsen für Guthaben auf Girokonto) wird ein Freistellungsbescheid und ggf. eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt ausgestellt. Dadurch werden keine Steuern von Erträgen abgezogen.

Dem stehen auch einige Nachteile gegenüber:

  • Das Finanzamt möchte Tätigkeitsberichte für die Geschäftsjahre haben.
  • Es müssen Steuererklärungen mit Einnahmen-/Überschussrechnungen gemacht werden.

Was zu tun ist

  • Zunächst muss man sich für eine Organisationsform entscheiden.
  • Dann ist eine Abstimmung in der Jugendgruppe nötig, die protokolliert werden muss. Dazu gibt es die Mitgliederversammlung.

Überblick der Organisationsformen

Die nachfolgende Übersicht ist von der Bundesjugend erstellt worden.

Eigenständige Körperschaft Eingetragener Verein Einenständige Untergliederung der örtlichen HV
Haftung persönliche Haftung Verein haftet persönliche Haftung, evtl. Haftung der Ortjugend bei Insolvenz der HV
Selbständigkeit selbständig im örtlichen Bereich komplett selbständig, zusätzlich eigene Rechtsperson selbständig im örtlichen Bereich, evtl. an Beschlüsse der HV gebunden
Satzung eigene Satzung notwendig eigene Satzung notwendig, zusätzlich Eintragung beim Amtsgericht eigene Satzung notwendig, zusätzlich Anpassung HV-Satzung
Kassenführung und Steuererklärung eigene Kassenführung und Veranlagung beim örtlichen Finanzamt eigene Kassenführung und Veranlagung beim örtlichen Finanzamt eigene Kassenführung, Kasse fliesst in Gesamthaushalt der HV ein, keine Veranlagung
Gemeinnützigkeit Ortsjugend gemeinnützig Ortsjugend gemeinnützig HV gemeinnützig
Steuerfreibetrag (z.B. Körperschaftssteuer oder Kapitalertragsteuer) gesamter Steuerfreibetrag zur Verfügung gesamter Steuerfreibetrag zur Verfügung HV muss die Ortsjugend bei Steuerfreibetrag berücksichtigen
Mitteilungspflichten ggü. anderen Organen keine keine kompletter Kassenbericht an HV
Mitgliedschaft (in der Bundesjugend) persönliche Mitgliedschaft in THW-Jugend körperschaftliche Mitgliedschaft in THW-Jugend, persönliche Mitgliedschaft der Einzelmitglieder muss sichergestellt werden persönliche Mitgliedschaft in THW-Jugend, Ortsjugend ist körperschafltiches Mitglied der HV
Struktur Ortsjugend verbleibt in der THW-Jugend Parallelstruktur, dadurch Entfernung vom Mutterverband Doppelmitgliedschaft der Ortsjugend
Änderungen der Struktur Verlust der eigenen Gemeinnützigkeit Verlust der eigenen Gemeinnützigkeit Änderung durch Auflösung der HV, Ausschluss aus der HV oder Verlust der Gemeinnützigkeit der HV
Folgen der Änderungen der Struktur Eigene Gemeinnützigkeit, Untergliederung einer HV Verlust der eigenen Gemeinnützigkeit, Wiedererlangung oder Untergliederung einer HV, für eine Übergangszeit Unselbständigkeit Eigene Gemeinnützigkeit, Wiederaufnahme in HV, Neugründung der HV, für eine Übergangszeit Unselbständigkeit

Eigenständige Jugendgruppe

Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit, so erreicht sie die Gemeinnützigkeit über das zuständige w:Finanzamt.

Unterlagen für das Finanzamt

Zuständige Finanzämter nach Bundesländern

  • Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0 (zentral für Gemeinnützigkeit zuständig)
  • Brandenburg: Hier ist jedes Finanzamt in seinem Bereich für Körperschaften zuständig (Adressen s. unten).

Ansprechtpartner

Hier werden die Ansprechpartner der Landesjugenden aufgelitstet:

  • BEBBST: Sascha Barnewske, siehe Webseite
  • BEBBST: Hans-Jürgen Hirsch, siehe Webseite

Häufig gestellte Fragen

Ist das Thema so wichtig?
Ja! Sonst entgehen der Jugendgruppe Fördergelder.

Was ist die einfachste Variante?
Die Untergliederung in der Helfervereinigung.

Reicht ein Unterkonto bei der HV allein schon aus?
Nein! Das allein reicht leider noch nicht aus.

Was ist ganz wichtig und unbedingt zu beachten?
Wichtig ist vor allem, dass die Jugendgruppe die alleinige Entscheidungsmöglichkeit über die Verwendung der Gelder hat. Das muss auch so in die Satzungen geschrieben werden.

Weblinks