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Helm
Helm
Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren C 53, welche man als Empfehlung betrachten sollte, muss ein Helm den Bestimmungen der DIN 433 genügen. Der THW-Helm, welcher bisher zum Einsatz kommt, ist nur ein Bauhelm. Aus den UVVs ergibt sich weiter, dass der Helfer ein Nackenschutz zur Verfügung zu stellen ist. Dieser schützt vor hereinfallenden Gegenständen und Flüssigkeiten und damit auch ganz praktisch vor Regen. Gemäß UVV ist dem Helfer darüber hinaus ein Gesichtsschutz zur Verfügung zu stellen. Falls möglich, sollte jedem Helfer eine Schutzbrille zur Verfügung stehen, dies erspart darüber hinaus ein zusätzliches Anlegen und damit Zeit. Die Schutzbrille hat gegenüber dem Visier den Vorteil, dass sie auch bei beengten Verhältnissen nicht stört. Der Helm sollte mit dem Namen des Helfers beschriftet sein, für eine genaue Helmkennzeichnung siehe Helmkennzeichnung. Während des Dienst ist stets der Helm zu tragen, jedoch sollte er nicht bei Arbeiten am Gewässer getragen werden, da ein Sturz ins Wasser den Helm nach oben reißt und zu Verletzungen führen kann. Im schlimmsten Fall kann sich der Helm im Wasser füllen und den Kopf des Helfers unter die Wasseroberfläche ziehen. Auch bei Fahrten im Auto darf der Helm nicht getragen werden, da ein Spalt zwischen Kopfstütze und Helm entsteht, der beim Unfall zu Verletzungen führen kann.
Praxistip: Wird der Helm abgenommen, so sollte er an der linken Seite an der Koppel oder dem Gürtel getragen werden, um stets griffbereit zu sein.