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Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Unter BOS-Funk versteht man in Deutschland den Sprechfunk, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er ist in der durch das Bundesinnenministerium erlassenen Technischen Richlinen BOS-Funk (TR-BOS) geregelt.
Die Helfer des THW dürfen erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen Teilnahme der Bereichsausbildung Sprechfunk an dem BOS Sprechfunk teilnehmen.
Frequenzband und Bandlage
Für den BOS-Funk werden überwiegend das Vier-Meter-Band (z.B. Fahrzeugfunkgeräte) und das Zwei-Meter-Band (z.B. Handfunkgeräte) verwendet. Weniger in Benutzung ist das 70cm-Band für Richtfunkstrecken und das das praktisch nicht mehr in Benutzung befindliche 8-Meter-Band für den Funkbetrieb von Bunkeranlagen.
Jeder Kanal besitzt ein Unterband (UB) und ein Oberband (OB) und kann in den Betriebsarten Wechselsprechen (simplex) oder Gegensprechen (duplex) und bedingtes Gebensprechen betrieben werden; bei Wechselsprechen wird dabei nur ein Band des Kanals belegt, bei Gegensprechen der gesamte Kanal.
Neben diesen analogen Übertragungskanälen gibt es etwa seit dem Jahr 2000 Bemühungen, für die BOS in Deutschland ein digitales Bündelfunksystem auf des w:TETRA Standards einzuführen (das sogenannte Bundesdigital-BOS kurz BDBOS. Dazu wurde im April 2006 die Gründung der Bundesanstalt für den Digitalfunk durch die Bundesregierung beschlossen. Seit Juni 2007 wird in vielen Großstädten ein Rumpfnetz durch den Betreiber EADS aufgebaut. Im Januar 2013 wurde die Funkrufnamenregelung zur anpassung an den Digitalfunk überarbeitet.
Für das 4m-Band wird es über die nächsten Jahre einen Bestandsschutz geben. Das 2m-Unterband soll auch in Zukunft für den Einsatzstellenfunk erhalten bleiben.
Die Verkehrsart und Verkehrsform werden in separaten Artikeln beschrieben.
Kanäle
Typische überregionale Kanäle:
- Kanal 31: Notruf
- Kanal 500 WU: Marschkanal für Verbände