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Satzung (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen

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===Unterlagen zur Eröffnung===
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Folgende Unterlagen werden benötigt:
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Version vom 19. Februar 2008, 13:25 Uhr

Die Jugendgruppe muss eine eigene Satzung haben, wenn sie nicht in die Helfervereinigung eingegliedert ist. Das Ergebnis nennt sich dann Körperschaft. Wer noch weiter gehen möchte, macht daraus einen Eingetragenen Verein.

Inhalt

Eine solche Satzung regelt typischerweise (nach der Mustersatzung) folgende Punkte:

  • Name
  • Aufgaben und Ziele
  • Mitgliedschaft
  • Mögliche Mitgliedsbeiträge
  • Organe
  • Mitgliederversammlung
  • Ortsjugendvorstand
  • Ortsjugendleiter
  • Jugendgruppen
  • Wahlen
  • Finanzierung

Mustersatzung

Die THW-Jugend e.V. stellt eine Mustersatzung auf ihrer Webseite bereit.

Tipps zur Anpassung

  • Ein Kassierer könnte in der Satzung explizit erwähnt werden.
  • Für Einkäufe könnte man den Ortsjugendleiter ermächtigen (oder einschränken), bis zu einer bestimmten Summe eigenständig einkaufen zu dürfen.

Bankkonto

Mit der Eigenständigkeit auf Basis einer Satzung kann ein Bankkonto eröffnet werden.

Zu beachten

  • Das Konto ist ein Geschäftskonto, demnach gelten andere Konditionen.
  • Geschäftskonten sind üblicherweise nicht kostenfrei.
  • Direktbanken bieten oftmals keine Geschäftsgirokonten an.
  • Bevollmächtigter ist der Ortsjugendleiter.

Unterlagen zur Eröffnung

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Eigenständige Körperschaft Eingetragener Verein
Satzung Vereinsregisterauszug
letztes Wahlprotokoll
Ausweis des Ortsjugendleiters Ausweis des Vereinsvorsitzenden

Eingetragener Verein

Wichtig: Gemeinnützigkeit heißt nicht automatisch eingetragener Verein!

Um einen eingetragenen Verein zu gründen, benötigt es einiges mehr:

  • Mindestens 7 Vereinsmitglieder
  • Eintrag im Vereinsregister
  • Geld, mindestens um die Formalia zu bezahlen.


Häufig gestellte Fragen

Ist es sinnvoll einen e.V. zu gründen?
Es sieht schick aus, der Mehrwert dürfte sich im Rahmen der THW-Jugendarbeit in Grenzen halten.