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Melder-Fahrrad: Unterschied zwischen den Versionen

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Letztendlich muss das Technische Hilfswerk auch noch [[:Kategorie:Kommunikation|kommunizieren]] können, wenn nichts mehr geht - also gegebenenfalls auch Telefonnetze und Funkverkehr nicht verfügbar sind. Das folgt z.B. aus unserem gesetzlichen Auftrag im [[w:Zivilschutz]]. Da ist es von Vorteil, für das Überbringen von Meldungen auf ein rein mechanisches Hilfsmittel zurückgreifen zu können.
Letztendlich muss das Technische Hilfswerk auch noch [[:Kategorie:Kommunikation|kommunizieren]] können, wenn nichts mehr geht - also gegebenenfalls auch Telefonnetze und Funkverkehr nicht verfügbar sind. Das folgt z.B. aus unserem gesetzlichen Auftrag im [[w:Zivilschutz]]. Da ist es von Vorteil, für das Überbringen von Meldungen auf ein rein mechanisches Hilfsmittel zurückgreifen zu können.


Das Melder-Fahrrad ist Zusatzausstattung (soll von Dritten finanziert werden). Das heißt, wenn der OV es unnötig  erachtet, kann von einer Beschaffung abgesehen werden.
Das Melder-Fahrrad ist Zusatzausstattung (soll von Dritten finanziert werden). Das heißt, wenn der OV es für unnötig  erachtet, kann von einer Beschaffung abgesehen werden.


[[Kategorie:Ausstattung]]
[[Kategorie:Ausstattung]]
[[Kategorie:Fahrzeug]]
[[Kategorie:Fahrzeug]]

Version vom 23. November 2007, 01:05 Uhr

Das Melder-Fahrrad wird oft als Kuriosum in der Ausstattung des THW gesehen und, so vorhanden, belächelt. Es ist im Zugtrupp als Zusatzausstattung vorgesehen.

Trotzdem gibt es sinnvolle und wichtige Einsatzoptionen für das Fahrrad. In großräumigen Einsatzstellen, Bereitstellungsräumen oder Feldlagern ist es eine wesentliche Erleichterung, wenn man die größeren Entfernungen zum Überbringen einer Meldung oder zum Beurteilen der Lage nicht zu Fuß zurücklegen muss.

Letztendlich muss das Technische Hilfswerk auch noch kommunizieren können, wenn nichts mehr geht - also gegebenenfalls auch Telefonnetze und Funkverkehr nicht verfügbar sind. Das folgt z.B. aus unserem gesetzlichen Auftrag im w:Zivilschutz. Da ist es von Vorteil, für das Überbringen von Meldungen auf ein rein mechanisches Hilfsmittel zurückgreifen zu können.

Das Melder-Fahrrad ist Zusatzausstattung (soll von Dritten finanziert werden). Das heißt, wenn der OV es für unnötig erachtet, kann von einer Beschaffung abgesehen werden.