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Absturz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Gefahrenstellen und Auftreten ==
== Gefahrenstellen und Auftreten ==
* Sturz von Leitern oder Gerüsten
* Sturz von [[Steckleiter|Leitern]] oder [[Einsatz-Gerüstsystem|Gerüsten]]
* Arbeiten auf Gebäuden oder anderen Bauwerken
* Arbeiten auf Gebäuden oder anderen Bauwerken
* Benutzung von Fluggeräten
* Benutzung von Fluggeräten
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Um Abstürze zu verhindern ist die Eigensicherung sehr wichtig.
Um Abstürze zu verhindern ist die Eigensicherung sehr wichtig.
Schutz ist möglich durch:
Schutz ist möglich durch:
* Auffangsysteme mit Anschlagpunkt, Falldämpfer, Verbindungsmittel, Auffanggurt
* [[Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz|PSAgA]]
* Haltesysteme mit Haltegurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt


== Normen ==
== Normen ==

Aktuelle Version vom 26. Juli 2021, 09:24 Uhr

Absturz[Bearbeiten]

Ein Absturz ist ein Unfall, der durch einen Fall aus einer höheren Position zustand kommt.

Gefahrenstellen und Auftreten[Bearbeiten]

  • Sturz von Leitern oder Gerüsten
  • Arbeiten auf Gebäuden oder anderen Bauwerken
  • Benutzung von Fluggeräten
  • Arbeiten an oder über Abgründen / Löchern
  • Als Folgereaktion von Panik möglich


Folgen von Abstürzen[Bearbeiten]

Bereits Stürze aus niedrigen Höhen können ernste Folgen haben. Diese sind abhängig von Absturzhöhe, Auftrefffläche, auftreffende Körperteile und vielen mehr.

Als mögliche Verletzungen können auftreten:

  • Bruch von Wirbeln und Knochen
  • innere Verletzungen
  • Schädelfrakturen
  • Stichverletzungen durch gebrochene Knochen
  • Gehirnerschütterung
  • Prellungen
  • viele mehr....

Schutz[Bearbeiten]

Um Abstürze zu verhindern ist die Eigensicherung sehr wichtig. Schutz ist möglich durch:

Normen[Bearbeiten]

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften in Deutschland sind unter anderem:

Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ BGV A 1 (bisherige VBG 1) § 33 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ BGV C 22 (bisherige VBG 37) § 12 Abs. 3 Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BGR 198 (bisherige ZH 1/709) Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten BGR 199 (bisherige ZH 1/710)



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