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Im THW gibt es acht Landesverbände. [[:Kategorie:Landesverband Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]], [[:Kategorie:Landesverband Bayern|Bayern]] und [[:Kategorie:Landesverband Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Landesverbänden zusammengefasst. | Im THW gibt es acht Landesverbände. [[:Kategorie:Landesverband Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]], [[:Kategorie:Landesverband Bayern|Bayern]] und [[:Kategorie:Landesverband Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Landesverbänden zusammengefasst. | ||
An der Spitze eines jeden Landesverbandes steht der Landesbeauftragte (LB). Ihm unterstellt sind jeweils zwei Referate. Es handelt sich dabei um das [[Referat Einsatz]] und das [[Referat Ehrenamt/Zentrale Dienste]]. Direkt dem Landesbeauftragten unterstellt ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation. Als Repräsentanz des Landesbeauftragten in der Fläche und damit in der Nähe der zu betreuenden [[Ortsverband|Ortsverbände]] dienen mehrere [[ | An der Spitze eines jeden Landesverbandes steht der Landesbeauftragte (LB). Ihm unterstellt sind jeweils zwei Referate. Es handelt sich dabei um das [[Referat Einsatz]] und das [[Referat Ehrenamt/Zentrale Dienste]]. Direkt dem Landesbeauftragten unterstellt ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation. Als Repräsentanz des Landesbeauftragten in der Fläche und damit in der Nähe der zu betreuenden [[Ortsverband|Ortsverbände]] dienen mehrere [[Regionalstelle]]n. | ||
In Landesverbänden arbeiten meist hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Pro Landesbeauftragten-Dienststelle sind 18, pro Geschäftsstelle sieben Stellen vorgesehen. | In Landesverbänden arbeiten meist hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Pro Landesbeauftragten-Dienststelle sind 18, pro Geschäftsstelle sieben Stellen vorgesehen. |
Version vom 13. Januar 2018, 01:54 Uhr
Im THW gibt es acht Landesverbände. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Landesverbänden zusammengefasst.
An der Spitze eines jeden Landesverbandes steht der Landesbeauftragte (LB). Ihm unterstellt sind jeweils zwei Referate. Es handelt sich dabei um das Referat Einsatz und das Referat Ehrenamt/Zentrale Dienste. Direkt dem Landesbeauftragten unterstellt ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation. Als Repräsentanz des Landesbeauftragten in der Fläche und damit in der Nähe der zu betreuenden Ortsverbände dienen mehrere Regionalstellen.
In Landesverbänden arbeiten meist hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Pro Landesbeauftragten-Dienststelle sind 18, pro Geschäftsstelle sieben Stellen vorgesehen.
Zu den Aufgaben der LB-Dienststelle gehört die Kontaktpflege zu Partnern, Behörden, Verbänden und Organisationen auf Landesebene. In der LB-Dienststelle werden auch die Budgets für Fahrzeugbeschaffung, Bekleidung, Liegenschaften und Jugendarbeit verwaltet.
Bei größeren Einsätzen wird in der LB-Dienststelle ein Leitungs- und Koordinierungsstab gebildet.
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