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Ausbildungsbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aufgaben==
==Aufgaben==
Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des [[OV-Stab]]s. Er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die [[Grundausbildung]] verantwortlich. Bei der [[Standortausbildung]] legt er Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten und der [[Geschäftsstelle]] ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den [[Geschäftsführer]].
Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des [[OV-Stab]]s. Er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die [[Grundausbildung]] verantwortlich. Bei der [[Standortausbildung]] legt er Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten und der [[Regionalstelle]] ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den [[Leiter der Regionalstelle]].





Version vom 13. Januar 2018, 01:32 Uhr

Dienststellungskennzeichen des Ausbildungsbeauftragten

Aufgaben

Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des OV-Stabs. Er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die Grundausbildung verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten und der Regionalstelle ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den Leiter der Regionalstelle.


Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Die Funktion des Ausbildungsbeauftragten erfordert Kenntnisse in der Menschenführung. Besonders auf gutes Einfühlungsvermögen und ausgewogenes Urteilsvermögen wird Wert gelegt, ebenfalls auf technisches Verständnis.

Lehrgänge und Prüfungen

  • Grundausbildung
  • Fachausbildung beliebiger Einheit alternativ: Fachkunde für UFü/Ausb
  • Modul: THWin für OV-Stab
  • Modul: Ausbildungsbeauftragter
  • Modul: Ausbildungslehre
  • Modul: Stressbewältigung
  • Modul: Präsentationstechniken
  • Modul: Managegementtechniken



Funktionen im Ortsverband (außer Einheiten)
THW.svg Ortsbeauftragter | stellvertretender Ortsbeauftragter | Fachberater
Ausbildungsbeauftragter | Verwaltungsbeauftragter | Ortsjugendbeauftragter | Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Schirrmeister | Koch | Leiter THW-Führungsstelle | Kraftfahrer | Sprechfunker | Baufachberater | Helfersprecher
Ausbilder und Prüfer Grundausbildung | Prüfungsleiter Grundausbildung | Sicherheitsbeauftragter | SvP-Gefahrengut
Befähigte Person | Psychosoziale Fachkraft | THW-Peer | Atemschutz-Gerätewart | Bereichsausbilder | IT-Betreuer