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Atemgift: Unterschied zwischen den Versionen

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Personen in versperrten Räumen werden durch Belüftungsbohrungen und ggf. das Einblasen von Luft oder [[Sauerstoff]], letzteres nur wenn keine Brandgefahr besteht, mit Atemluft versorgt.
Personen in versperrten Räumen werden durch Belüftungsbohrungen und ggf. das Einblasen von Luft oder [[Sauerstoff]], letzteres nur wenn keine Brandgefahr besteht, mit Atemluft versorgt.


Im THW wird üblicherweise nur noch schwerer (umluftunabhängiger) Atemschutz in den [[Bergungsgruppe]]n vorgehalten. Die [[Fachgruppe Ölschaden|Fachgruppen Ölschaden]] verfügen auch über einfache Filtergeräte.
Im THW wird üblicherweise schwerer (umluftunabhängiger) Atemschutz in den [[Bergungsgruppe 1|Bergungsgruppen 1]] und [[Bergungsgruppe 2|2]], sowie den [[Fachgruppe Räumen|Fachgruppen Räumen]] vorgehalten. Die [[Fachgruppe Ölschaden|Fachgruppen Ölschaden]] verfügen auch über einfache Filtergeräte.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[SEB-ABC]]
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[[Kategorie:Einsatz]]
[[Kategorie:Einsatz]]

Version vom 18. August 2015, 05:07 Uhr

Einführung

Atemgifte stellen eine der häufigsten Gefahren der Einsatzstelle dar. Gefahrenpunkt sind dabei insbesondere

  • Brände, Explosionen
  • Keller, Silos, etc.

Zu den Gefahren durch Atemgifte zählt nicht nur das Vorhandensein von schadhaften Gasen, sondern auch das Fehlen von Sauerstoff. Nach ihrer Wirkung werden die Atemgifte in drei Klasse eingeteilt:

  • Atemgifte mit erstickender Wirkung
  • Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung
  • Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen

Atemgifte mit erstickender Wirkung

Bei diesem Atemgiften handelt es sich nicht um Gifte im eigentlichen Sinne, sondern um Gase, die den Sauerstoff verdrängen und so zu einer geringen Sauerstoffkonzentration in der Atemluft führen. Sinkt der Sauerstoffgehalt in der Luft unter 15%-18%, so sinkt die Sauerstoffkonzentration im Blut. Innerhalb von ca. drei Minuten kann dies zu bleibenden Schäden führen. Gefährlich ist dabei, dass das Fehlen von Sauerstoff nicht vom Menschen wahrgenommen werden kann, sondern nur mit Messgeräten. Zu diesen Atemgiften gehören z.B: Wasserstoff und Stickstoff.

Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung

Diese Atemgifte reizen oder verätzen die Schleimhäute und führen so zu einem Lungenödem, einer Ansammlung von Gewebeflüssigkeiten in der Lunge. Dies bewirkt eine Störung des Gasaustausches in der Lunge. Die besondere Gefahr bei diesen Atemgiften besteht darin, dass ein Lungenödem bis zu 48 Stunden nach dem Einatmen des Gases auftreten kann. Deshalb ist es notwendig, die betroffene Person in ärztliche Behandlung zu geben, sobald der Verdacht einer Atemwegsreizung besteht. Unter diese Kategorie fallen Säuredämpfe und bestimmte Stäube.

Gebhauer u.a. maßen eine Staubkonzentration, die viermal so hoch war wie die zulässige maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) Literatur#Geb02. Die Quarzstaubkonzentration lag über dem 10-fachen der MAK. Um die Beteiligten zu schützen, ist bei besonders staub bildenden Verfahren, wie das Trennen von Beton mit einem Trennschleifer, für Atemschutz zu sorgen.

Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen

Atemgifte haben unterschiedliche Wirkungsmechanismen:

  • Durch Blockierung des Sauerstofftransportes im Blut, wie z.B. bei Kohlenmonoxid (CO), das 300 mal besser als Sauerstoff im Blut gebunden wird.
  • Durch Störung des Atemzentrums, wie z.B. bei Kohlendioxid (CO2), welches durch seine höhere Dichte verglichen mit Luft oft auch eine verdrängende (und damit erstickende, s.o.) Wirkung hat.
  • Durch Blockierung der Nerven (Lähmung des gesamten Körpers), wie z.B. Phosphorsäureester (Moderne Giftgase)

Schutz vor Atemgiften

Um sich vor Atemgiften zu schützen, kann man entweder umluftabhänige (Filtergeräte, wie ABC-Schutzmasken und Brandfluchthauben) oder umluftunabhängige Atemschutzgeräte verwenden. Die Filtergeräte werden nach ihrer Wirkung in Gasfilter und Partikelfilter unterteilt. Um einen sicheren Einsatz von Filtergeräten zu gewährleisten, sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Filter müssen für die auftretenden Atemgifte geeignet sein. Das bedeutet, dass ein Universalfilter verwendet werden muss, wenn das Atemgift nicht bekannt ist.
  • Die Einsatzstelle muss übersichtlich sein, d.h. es muss Blickkontakt bestehen und es darf keine starke Rußbildung vorhanden sein.
  • Auch bei Einsatz von Filtergeräten ist eine Tauglichkeitsprüfung für den Atemschutz notwendig (hier nach Grundsatz G26/1, bzw G26/3 für den schweren Atemschutz).
  • Der Sauerstoffanteil darf bei der Verwendung von Filtergeräten nicht unter 18% liegen.

Personen in versperrten Räumen werden durch Belüftungsbohrungen und ggf. das Einblasen von Luft oder Sauerstoff, letzteres nur wenn keine Brandgefahr besteht, mit Atemluft versorgt.

Im THW wird üblicherweise schwerer (umluftunabhängiger) Atemschutz in den Bergungsgruppen 1 und 2, sowie den Fachgruppen Räumen vorgehalten. Die Fachgruppen Ölschaden verfügen auch über einfache Filtergeräte.

Siehe auch