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Im Rahmen der [[Basisausbildung I]] ist | Im Rahmen der [[Basisausbildung I]] ist die erfolgreiche Teilname an einem mindestens 16 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Kontrolle muss der Helferanwärter zur Prüfung einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können. | ||
Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 und neue Stab.Seitenlage) | Der Erste-Hilfe-Kurs sollte dann möglichst alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Dies ist aber keine Pflicht und wird daher auch nicht Kontrolliert. | ||
Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen, da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 und neue Stab.Seitenlage) | |||
Weitergehende Qualifikationen, wie die [[w:Sanitätsausbildung]]en A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie [[w:Rettungssanitäter]] oder [[w:Rettungsassistent|-assistent]] werden natürlich auch anerkannt. | Weitergehende Qualifikationen, wie die [[w:Sanitätsausbildung]]en A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie [[w:Rettungssanitäter]] oder [[w:Rettungsassistent|-assistent]] werden natürlich auch anerkannt. | ||
In der jeweiligen Gruppe gibt es die [[StAN]]-Position [[Sanitätshelfer]], der sich im Bedarfsfall um verletzte Helfer seine Gruppe kümmert. | |||
Wichtige Lehrinhalte aller EH-Kurse sind: | Wichtige Lehrinhalte aller EH-Kurse sind: | ||