Erste Hilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der [[Basisausbildung I]] ist ein mindestens 16 Stunden umfassender Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Prüfung muss jeder Helfer einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können.
Im Rahmen der [[Basisausbildung I]] ist die erfolgreiche Teilname an einem mindestens 16 Stunden umfassenden Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Zur Kontrolle muss der Helferanwärter zur Prüfung einen gültigen Erste-Hilfe-Schein vorlegen können.
Der Kurs sollte dann entweder alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Eine Kontrolle dafür gibt es aber nicht.  


Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 und neue Stab.Seitenlage)
Der Erste-Hilfe-Kurs sollte dann möglichst alle 2 Jahre wiederholt oder jedes Jahr durch ein Training aufgefrischt werden. Dies ist aber keine Pflicht und wird daher auch nicht Kontrolliert.
 
Ein aktuelles Training sollte insbesondere aktuell erfolgen, da seit 2007 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien gelehrt werden. (u.a. 30:2 und neue Stab.Seitenlage)


Weitergehende Qualifikationen, wie die [[w:Sanitätsausbildung]]en A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie [[w:Rettungssanitäter]] oder [[w:Rettungsassistent|-assistent]] werden natürlich auch anerkannt.
Weitergehende Qualifikationen, wie die [[w:Sanitätsausbildung]]en A, B oder C oder berufliche Qualifikationen wie [[w:Rettungssanitäter]] oder [[w:Rettungsassistent|-assistent]] werden natürlich auch anerkannt.


In der jeweiligen Gruppe gibt es die [[StAN]]-Position [[Sanitätshelfer]], der sich im Bedarfsfall um verletzte Helfer seine Gruppe kümmert.


Wichtige Lehrinhalte aller EH-Kurse sind:
Wichtige Lehrinhalte aller EH-Kurse sind:
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