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Fahrgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. September 2009, 14:27 Uhr
Durch bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und darauf folgendem Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Je nach Ausstellungszeitpunkt und Geschäftsstelle können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen.
Die Rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im Kategorie:Geschäftsführerbereich Lübeck ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie PKW, MTW, MLW, GKW, LKW verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden.