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Kategorie:Landesverband: Unterschied zwischen den Versionen

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Im THW gibt es acht Landes-/Länderverbände. [[:Kategorie:Landesverband Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]], [[:Kategorie:Landesverband Bayern|Bayern]] und [[:Kategorie:Landesverband Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]] sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Länderverbänden zusammengefasst.
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Version vom 19. September 2009, 19:54 Uhr

Die acht Länderverbände

Im THW gibt es acht Landes-/Länderverbände. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Länderverbänden zusammengefasst.

An der Spitze eines jeden Landes-/Länderverbandes steht der Landesbeauftragte (LB). Ihm unterstellt sind jeweils zwei Referate. Es handelt sich dabei um das Referat Einsatz und das Referat Ehrenamt/Zentrale Dienste. Direkt dem Landesbeauftragten unterstellt ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation. Als Repräsentanz des Landesbeauftragten in der Fläche und damit in der Nähe der zu betreuenden Ortsverbände dienen mehrere Geschäftsstellen.

In Landes- bzw. Länderverbänden arbeiten meist hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Pro Landesbeauftragten-Dienststelle sind 18, pro Geschäftsstelle sieben Stellen vorgesehen.

Zu den Aufgaben der LB-Dienststelle gehört die Kontaktpflege zu Partnern, Behörden, Verbänden und Organisationen auf Landesebene. In der LB-Dienststelle werden auch die Budgets für Fahrzeugbeschaffung, Bekleidung, Liegenschaften und Jugendarbeit verwaltet.

Bei größeren Einsätzen wird in der LB-Dienststelle ein Leitungs- und Koordinierungsstab gebildet.

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