Du möchtest helfen ? |
gewusst wie ! |
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW. |
Befähigte Person: Unterschied zwischen den Versionen
Hofi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== Befähigte Person – Technik (BP-T) == === Allgemein === Die BP-T hat die Aufgabe, die Ausstattung ohne elektrische/elektronische Komponenten des THW-Ortsve...“) |
K (Einleitung) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Eine '''befähigte Person''' ist in der Lage, Ausstattung des Ortsverbandes nach den geltenden Vorschriften zu prüfen. Sie stellt damit sicher, dass die Einsatzkräfte sich keiner unnötigen Gefahr aussetzen, die von unzulässiger oder fehlerhafter Ausstattung ausgehen könnte. | |||
== Befähigte Person – Technik (BP-T) == | == Befähigte Person – Technik (BP-T) == | ||
Version vom 6. April 2009, 09:08 Uhr
Eine befähigte Person ist in der Lage, Ausstattung des Ortsverbandes nach den geltenden Vorschriften zu prüfen. Sie stellt damit sicher, dass die Einsatzkräfte sich keiner unnötigen Gefahr aussetzen, die von unzulässiger oder fehlerhafter Ausstattung ausgehen könnte.
Befähigte Person – Technik (BP-T)
Allgemein
Die BP-T hat die Aufgabe, die Ausstattung ohne elektrische/elektronische Komponenten des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.
Aufgaben
Die BP-T hat im Einzelnen folgende Geräteausstattungen zu prüfen:
- Verbandkasten Kfz, Verbandkasten für Betriebe und Schutzräume, Sanitätstaschen,
- Krankentransportausstattung
- Arbeitsleinen, Sicherheitsleinen, Sicherheitsgurte, etc.
- Leitern
- Kettensägen
- Motorgetriebene Trennschleifer
- Schlauchboote und Pontons
- Druck- und Saugschläuche
Qualifikation
- Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. (möglichst abgeschlossene gewerbliche Berufsausbildung, z.B.im Bauhandwerk oder in der Metallverarbeitung)
- abgeschlossene Grund- bzw. Basisausbildung I
- Modul: Befähigte Person und Gerätewart Technik
Befähigte Person – Elektro (BP-E)
Allgemein
Die BP-E hat die Aufgabe, elektrische Betriebsmittel und Anlagen des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.
Aufgaben
Die BP-E hat im Einzelnen folgende Geräteausstattung zu prüfen:
- Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder nicht leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
- Nicht stationäre Anlagen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut und an einem neuen Bestimmungsort erneut aufgebaut werden.
- Der Prüfumfang ist im Einzelnen in der DIN VDE 0105, Teil 1, „Betrieb von Starkstromanlagen: Allgemeine Festlegungen“ bestimmt und umfasst grundsätzlich folgenden Prüfumfang:
- Sichtprüfung
- Schutzleiterprüfung
- Isolations-Widerstandsprüfung
- Funktionsprüfung
Qualifikation
- Elektrofachkraft im Sinne der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sowie der jeweils einschlägigen, zu beachtenden UVV und der VDE.
- Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können (z. B. Elektrofacharbeiter, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur).
- abgeschlossene Grund- bzw. Basisausbildung I
- Optional: Ausbildungsmodul: Befähigte Person Elektro