Sprenggehilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff [[Sprenghelfer]] abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach [[Literatur#BGV_C_24:_Sprengarbeiten|BGV C 24]] muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung.
Der "Sondername" Sprenggehilfe wurde eingeführt, um ihn gegen den Begriff [[Sprenghelfer]] abzugrenzen. Der "Sprenghelfer" nach [[Literatur#BGV_C_24:_Sprengarbeiten|BGV C 24]] muss zwar auch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bedarf aber keiner weitergehenden Ausbildung.
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Basisausbildung II]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.
Im THW kann man also erst nach Abschluss der [[Basisausbildung II]] oder der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang [[Faku Sprengen / Sprenggehilfe I]] (Spez 34) an der [[Bundesschule]] Neuhausen von einem Sprenggehilfen sprechen.
== Besonderheiten ==
Teile der Ausbildung und Unterlagen haben die [[w:Geheimhaltungsstufe]]: Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD). Verstöße können als [[w:Geheimnisverrat]] strafrechtlich verfolgt und geahndet werden.


Siehe auch:
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