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Satzung (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen

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==Eingetragener Verein==
==Eingetragener Verein==
Will man ein eingeragener Verein werden, so benötigt es einiges mehr.
* Eintrag im Vereinsregister

Version vom 18. Februar 2008, 23:24 Uhr

Die Jugendgruppe muss eine eigene Satzung haben, wenn sie nicht der Helfervereinigung unterstellt ist.

Inhalt

Eine solche Satzung handelt typischerweise (nach der Mustersatzung) folgende Punkte ab:

  • Name
  • Aufgaben und Ziele
  • Mitgliedschaft
  • Mögliche Mitgliedsbeiträge
  • Organe
  • Mitgliederversammlung
  • Ortsjugendvorstand
  • Ortsjugendleiter
  • Jugendgruppen
  • Wahlen
  • Finanzierung

Mustersatzung

Die THW-Jugend e.V. stellt eine Mustersatzung auf ihrer [[1]] bereit.

Tipps zur Anpassung

  • Ein Kassierer könnte in der Satzung explizit erwähnt werden.
  • Für Einkäufe könnte man den Ortsjugendleiter ermächtigen (oder einschränken), bis zu einer Summe X eigenständig einkaufen zu dürfen.

Bankkonto

Mit der Eigenständigkeit auf Basis einer Satzung kann ein Bankkonto eröffnet werden.

Zu beachten

  • Das Konto ist ein Geschäftskonto, demnach gelten andere Konditionen.
  • Direktbanken bieten oftmals keine Geschäftsgirokonten an.
  • Bevollmächtigter ist der Ortsjugenleiter.

Unterlagen zur Eröffnung

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Satzung (bei e.V. Vereinsregisterauszug)
  • Letztes Wahlprotokoll, darin muss der Ortsjugendleiter gewählt sein (entfällt bei e.V.)
  • Ausweis des eröffnenden Ortsjugendleiters (bei e.V. des Vorsitzenden)

Eingetragener Verein

Will man ein eingeragener Verein werden, so benötigt es einiges mehr.

  • Eintrag im Vereinsregister