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Ausbildungsbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Ausbildungsbeauftragte, ein Mitglied des OV-Stabs, ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die [[Grundausbildung]] verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er den Ausbildungsschwerpunkt fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit der [[Geschäftsstelle]] ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den [[Geschäftsführer]]. | Der Ausbildungsbeauftragte, ein Mitglied des OV-Stabs, ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die [[Grundausbildung]] verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er den Ausbildungsschwerpunkt fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit der [[Geschäftsstelle]] ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den [[Geschäftsführer]]. |
Version vom 14. August 2006, 14:56 Uhr
Aufgaben
Der Ausbildungsbeauftragte, ein Mitglied des OV-Stabs, ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die Grundausbildung verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er den Ausbildungsschwerpunkt fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit der Geschäftsstelle ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den Geschäftsführer.
Qualifikation
persönliche Voraussetzungen
Die Funktion des Ausbildungsbeauftragten erfordert Kenntnisse in der Menschenführung, besonders auf gutes Einfühlungsvermögen und ausgewogenes Urteilsvermögen wird Wert gelegt, als auch technisches Verständnis.
Lehrgänge und Prüfungen
- „Ausbildungslehre“
- „Basisausbildung Führungskräfte“
- „Fachberater“