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Version vom 21. Dezember 2005, 16:16 Uhr
Jeder THW Ortsverband wird vom jeweiligen Ortsbeauftragten geleitet. Alle Helfer im Ortsverband sind ehrenamtlich tätig, auch der Ortsbeauftragte. Die Mindeststärke eines Ortsverbandes beträgt 38 Helfer und 7 Junghelfer. Er besteht mindestens aus folgenden Bestandteilen:
- dem Ortsbeauftragten
- den Fachberatern
- dem OV-Stab
- der Grundausbildungsgruppe (GAGr) (Basis 1)
- der Jugendgruppe (JuGr)
- der Alters- und Ehrengruppe (AEGr)
- einem Technischen Zug (TZ), bestehend aus:
- Zugtrupp (ZTr),
- 1. Bergungsgruppe (B1),
- 2. Bergungsgruppe (B2) sowie
- einer Fachgruppe (FGr)