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THW-Führungsstelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. März 2017, 22:07 Uhr

Eine THW-Führungsstelle (THW-FüSt) dient der Führung der ihr unterstellten THW-Einheiten. Sie wird insbesondere geschaffen, wenn der Bedarfsträger der Gefahrenabwehr über keine ausreichende Führungsstruktur verfügt. Eine THW-Führungsstelle kann mit und ohne Stab gebildet werden. Auf der mittleren Führungsbene werden THW-FüSt mit Stab als Einsatzabschnittsleitung (EAL), Untereinsatzabschnittsleitung (UEAL) oder Technische Einsatzleitung (TEL) eingesetzt.

Der Leiter der THW-Führungsstelle ist eine geeignete und entsprechend ausgebildete Führungskraft, beispielsweise der Leiter der Fachgruppe Führung und Kommunikation (FGr FK) oder eine örtliche Führungskraft. Das weitere Personal wird in der Regel von der FGr FK gestellt.

Der Stab setzt sich aus dem Leiter des Stabes, den Sachgebietsleitern 1-6, Verbindungspersonen und Fachberatern sowie weiteren unterstützend arbeitenden Führungsgehilfen zusammen (Sichter, Lagekartenführer, Einsatztagebuchführer). Der Leiter des Stabes ist der Vetreters des Leiters der THW-Führungsstelle und leitet die Stabsarbeit.

Aufgaben der THW-FüSt[Bearbeiten]

  • Einrichten und Betreiben der FüSt
  • Auswahl des Standortes
  • Lagefeststellung und Lagebeurteilung
  • Festlegung der Einsatztaktik
  • Bildung von Einsatzschwerpunkten
  • Führen von Kräfteübersichten
  • personelle Planung (Ablösen, Kräftereserven)
  • Planung und Einrichtung von Bereitstellungsräumen
  • Organisation der Logistik (Materialerhaltung, Versorgung mit Verbrauchsgütern und Verpflegung der Einsatzkräfte)
  • Führung unterstellter Einheiten
  • Planung und Durchführung des Fernmeldeeinsatzes
  • Einsatzdokumentation
  • Presse- und Medienarbeit
  • Zusammenarbit mit anderen Stellen