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Ortsverband: Unterschied zwischen den Versionen

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**einer [[Fachgruppe]] (FGr).
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Die 2. Bergungsgruppe ist seit dem 1.7.2010<ref>[[Literatur#StAN_OV]]</ref> nicht mehr in der Mindestanforderung enthalten.
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*[[Mannschaftstransportwagen]] Ortsverband (MTW OV)
*[[Mannschaftstransportwagen]] Ortsverband (MTW OV)
*Verbindungs- und Versorgungsfahrzeug (PKW OV) - Ergänzungsausstattung
*Verbindungs- und Versorgungsfahrzeug (PKW OV) - Ergänzungsausstattung

Version vom 23. Oktober 2010, 15:14 Uhr

Der Ortsverband (OV) im Technischen Hilfswerk ist die lokale Organisationseinheit. Durch die Ortsverbände ist die Bundesbehörde bundesweit lokal vertreten. In den 668[1] Ortsverbänden in Deutschland sind die rund 80.000[2] ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks organisiert.

Jedem THW-Ortsverband steht ein Ortsbeauftragter vor. Dieser wird von einem OV-Stab bei seinen Aufgaben unterstützt.

In größeren Städten sind teilweise an einem Standort mehrere Ortsverbände untergebracht.

Als letzte Ortsverband wurde 2006 der Ortsverband Gotha im Länderverband Sachsen, Thüringen gegründet. Damit gibt es bundesweit in jedem Landkreis mindestens einen THW-Ortsverband. Weitere OV-Gründungen sind nicht geplant.

Einige Ortsverbände sind hier vorgestellt.

mindesten StAN

Laut der StAN OV besteht jeder Ortsverband aus mindestens:

Die 2. Bergungsgruppe ist seit dem 1.7.2010[3] nicht mehr in der Mindestanforderung enthalten.

Fahrzeuge[3]

  • Mannschaftstransportwagen Ortsverband (MTW OV)
  • Verbindungs- und Versorgungsfahrzeug (PKW OV) - Ergänzungsausstattung
  • Anhänger 0,5 t Nutzlast (Anh 0,5t Pl) - Ergänzungsausstattung

Quelle