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Die Geschäftsstelle wird durch einen hauptamtlich bestellten Geschäftsführer geleitet. | |||
Jeder Geschäftsführerbereich betreut ungefähr zehn [[Ortsverband|Ortsverbände]] des [[THW]]. Sie verstehen sich als Servicestelle für die Ortsverbände, denn dort leisten hauptamtliche Mitarbeiter vor allem Koordinations- und Verwaltungsaufgaben. Im [[:Kategorie:Einsatz|Einsatz]]fall sorgen die Geschäftsstellen dafür, dass zusätzliche [[:Kategorie:Einheit|Einheiten]] anderer Ortsverbände angefordert werden. Der THW-[[Geschäftsführer]] ist Ansprechpartner für alle Behörden und Stellen oberhalb der kommunalen Ebene. | |||
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Version vom 1. April 2009, 19:08 Uhr
Innerhalb der Bundesrepublik gibt es 66 THW-Geschäftstellen. Diese sind der Dienststelle des jeweiligen Landesbeauftragten zugeordnet und in Landes- bzw. Länderverbände unterteilt.
Geschäftsführer
Die Geschäftsstelle wird durch einen hauptamtlich bestellten Geschäftsführer geleitet.
Jeder Geschäftsführerbereich betreut ungefähr zehn Ortsverbände des THW. Sie verstehen sich als Servicestelle für die Ortsverbände, denn dort leisten hauptamtliche Mitarbeiter vor allem Koordinations- und Verwaltungsaufgaben. Im Einsatzfall sorgen die Geschäftsstellen dafür, dass zusätzliche Einheiten anderer Ortsverbände angefordert werden. Der THW-Geschäftsführer ist Ansprechpartner für alle Behörden und Stellen oberhalb der kommunalen Ebene.