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Technische Hilfe auf Verkehrswegen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Technische Hilfe auf Verkehrswegen''' (THV) wird vor allem in den südlichen Bundesländern Deutschlands (z.B. Baden-Würtemberg, Bayern und Sachsen) ausgeübt. Dabei werden [[THW]]-[[Ortsverband|Ortsverbände]] für Aufgaben auf den [[w:Autobahn|Autobahnen]] eingesetzt, z.B. für die Beräumung von Unfallstellen, für die Absicherung von Stauenden oder als Unterstützung bei der Beseitigung von Verkehrshindernissen. | Die '''Technische Hilfe auf Verkehrswegen''' (THV) wird vor allem in den südlichen Bundesländern Deutschlands (z.B. Baden-Würtemberg, Bayern und Sachsen) ausgeübt. Dabei werden [[THW]]-[[Ortsverband|Ortsverbände]] für Aufgaben auf den [[w:Autobahn|Autobahnen]] eingesetzt, z.B. für die Beräumung von Unfallstellen, für die Absicherung von Stauenden oder als Unterstützung bei der Beseitigung von Verkehrshindernissen. | ||
===Ausstattung=== | ===Ausstattung=== | ||
Bei diesen | Bei diesen Bereitschaftsdiensten werden von den betroffenen OVs meist [[MTW]]s mit entsprechendem Verkehrssicherungssatz oder eigens beschaffte Fahrzeuge verwendet, da [[GKW]]s aufgrund der Breite ungeeignet sind. | ||
In Sachsen ist ebenfalls die Abkürzung SHV - '''Schnelle Hilfe auf Verkehrswegen''' gebräuchlich. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und THW wird in Sachsen durch einen Erlass des [[w:Sächsisches Staatsministerium des Innern|Sächsischen Staatsministerium des Innern]] von 1997 geregelt. | In Sachsen ist ebenfalls die Abkürzung SHV - '''Schnelle Hilfe auf Verkehrswegen''' gebräuchlich. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und THW wird in Sachsen durch einen Erlass des [[w:Sächsisches Staatsministerium des Innern|Sächsischen Staatsministerium des Innern]] von 1997 geregelt. |