Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Sonderrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus THWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(11 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
=== Sonderrecht ===
=== Sonderrecht ===
Nach [[Literatur#STVO35|§35 Abs.1 StVO]] sind [[:Kategorie:Fahrzeuge|Fahrzeuge]] des Katastophenschutzes (und damit auch die des [[THW]]) von den Vorschriften der StVO befreit, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Auf der Anfahrt zur [[Unterkunft]] haben THW-[[Helfer]] '''keine''' Sonderrechte, auch wenn es noch so dringend ist!
Nach [[Literatur#STVO35|§35 Abs.1 StVO]] ist der Katastophenschutz (und damit auch das [[THW]]) von den Vorschriften der StVO befreit, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
 
THW-[[Helfer]] dürfen jedoch bei Alarmierung während der Anfahrt zur [[Unterkunft]] im privaten PKW keine Wege- und Sonderrechte in Anspruch nehmen. THW-[[Kraftfahrer]] können sich allerdings für diesen Fall für die Verwendung von Sonderrechten Qualifizieren.<ref>[[Rundverfügung 004/2017 Literatur#Rundverfügung_004/2017]]</ref>


=== Wegerecht ===
=== Wegerecht ===
<youtube>JGced66VG88</youtube>
Unter Umständen darf das THW neben Sonderrechten auch das sog. [[w:Wegerecht|Wegerecht]] in Anspruch nehmen, wenn höchste Eile zum Retten von Menschleben oder bedeutenden Sachwerten nötig ist.
Unter Umständen darf das THW neben Sonderrechten auch das sog. [[w:Wegerecht|Wegerecht]] in Anspruch nehmen, wenn höchste Eile zum Retten von Menschleben oder bedeutenden Sachwerten nötig ist.


Nach [[Literatur#STVO38|§38 Abs.1 StVO]] ist die Inanspruchnahme von Wegerecht durch blaues Blinklicht UND Einsatzhorn kenntlich zu machen.  
Nach [[Literatur#STVO38|§38 Abs.1 StVO]] ist die Inanspruchnahme von Wegerecht durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn kenntlich zu machen.  
Es ordnet an:
Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
 


Blaues Blinklicht UND Einsatzhorn bedeutet allgemein, dass höchste Eile geboten ist um:
Blaues Blinklicht UND Einsatzhorn bedeutet allgemein, dass höchste Eile geboten ist um:
 
*Menschenleben zu retten
- Menschenleben zu retten
*Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden
 
*flüchtende Personen zu verfolgen
- Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden
 
- flüchtende Personen zu verfolgen
 


Blaues Blinklicht ALLEIN bedeutet allgemein:
Blaues Blinklicht ALLEIN bedeutet allgemein:
 
*Warnung vor Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen
- Warnung vor Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen
*Begleitung von Fahrzeugen oder Verbänden
 
- Begleitung von Fahrzeugen oder Verbänden
 


Unabhängig von der Erlaubnis, Vorschriften der StVO nicht zu beachten, dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden! Im Zweifelsfall kann der Kraftfahrer für Unfälle, die durch die Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerecht verursacht wurden, haftbar gemacht werden.
Unabhängig von der Erlaubnis, Vorschriften der StVO nicht zu beachten, dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden! Im Zweifelsfall kann der Kraftfahrer für Unfälle, die durch die Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerecht verursacht wurden, haftbar gemacht werden.
Zeile 33: Zeile 28:


==Weitere Informationen==
==Weitere Informationen==
[[w:Wegerecht]] [[w:Sonderrechte]]
*[[w:Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)]]
*[[w:Sonderrechte]]


[[Kategorie:Einsatz]]
[[Kategorie:Einsatz]]

Aktuelle Version vom 25. August 2017, 17:09 Uhr

Sonderrecht[Bearbeiten]

Nach §35 Abs.1 StVO ist der Katastophenschutz (und damit auch das THW) von den Vorschriften der StVO befreit, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

THW-Helfer dürfen jedoch bei Alarmierung während der Anfahrt zur Unterkunft im privaten PKW keine Wege- und Sonderrechte in Anspruch nehmen. THW-Kraftfahrer können sich allerdings für diesen Fall für die Verwendung von Sonderrechten Qualifizieren.[1]

Wegerecht[Bearbeiten]

Unter Umständen darf das THW neben Sonderrechten auch das sog. Wegerecht in Anspruch nehmen, wenn höchste Eile zum Retten von Menschleben oder bedeutenden Sachwerten nötig ist.

Nach §38 Abs.1 StVO ist die Inanspruchnahme von Wegerecht durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn kenntlich zu machen. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Blaues Blinklicht UND Einsatzhorn bedeutet allgemein, dass höchste Eile geboten ist um:

  • Menschenleben zu retten
  • Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden
  • flüchtende Personen zu verfolgen

Blaues Blinklicht ALLEIN bedeutet allgemein:

  • Warnung vor Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen
  • Begleitung von Fahrzeugen oder Verbänden

Unabhängig von der Erlaubnis, Vorschriften der StVO nicht zu beachten, dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden! Im Zweifelsfall kann der Kraftfahrer für Unfälle, die durch die Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerecht verursacht wurden, haftbar gemacht werden.

Auch für die Besatzung des Einsatzfahrzeuges entsteht bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten eine erhöhte Gefahr. Die Unfallstatistik zeigt, dass das Unfallrisiko erheblich ansteigt. Der Kraftfahrer muss sich dieser Gefahren bewusst sein, um das Risiko für seine Mitfahrer zu minimieren.

Gleiche Regelungen gelten auch beim Fahren als geschlossener Verband.

Weitere Informationen[Bearbeiten]