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Kraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

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===Allgemein===
[[File:Abzeichen Kraftfahrer.gif|thumb|Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer (bis 2009)]]
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[[File:Thwfahrerlaubnis1.jpg|thumb|THW-Fahrgenehmigung (Vorderseite)]]
Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten; Einsatzfahrzeuges zuständig.
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Im THW gibt es den [[Helfer]] mit der [[Zusatzfunktion]] [[Kraftfahrer]] und den [[Hauptamt|hauptamtlichen]] Mitarbeiter [[Kraftfahrer (Hauptamt)|Kraftfahrer]]. Dieser Artikel beschreibt ersteres.
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==Allgemein==
Der Kraftfahrer hat:<br/br>
Der '''Kraftfahrer''' ist eine [[Zusatzfunktion]] im [[Technischer Zug|Technischen Zug]] und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeug|fahrzeuges]] zuständig.
:  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
Laut [[Stärke- und Ausstattungsnachweisung]] gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:
:: - das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
*Kraftfahrer BE (für [[Fahrzeug]]e bis 3,5t mit Anhänger, z.B.  [[PKW]])
:: - Schaden und Verluste zu melden.
*Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. [[Gerätekraftwagen]])
:: - auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
*Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit [[Dieseltank]])
: 2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
*Kraftfahrer [[Hägglunds]] (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)
: 3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
 
: 4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
==Aufgaben==
===Qualifikation===
Der Kraftfahrer hat:
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# das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
:1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
#* das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
:2. Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
#* Schäden und Verluste zu melden.
:3. Basisausbildung I&III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1&2
#* auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
# auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
# [[Technischer Dienst|technischen Dienst]] der [[Materialerhaltungsstufe]] OV durchzuführen.
# die Ausgabe und Rücknahme von [[:Kategorie:Ausstattung|Gerät und Material]] durchzuführen und zu dokumentieren.
 
==Qualifikation==
# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
# [[w:Führerschein und Fahrerlaubnis|Führerschein]] entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
# [[Grundausbildung]] und [[Ausbildung für Funktionen|Ausbildung für die Funktion]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
# [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] Teil 1
# Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
# jährliche Teilnahme an der [[Kraftfahrerbelehrung]]
 
==Sonderregelung==
Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.<ref>http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/feuerwehrfuehrerschein/default.asp?ComponentID=263701&SourcePageID=27561</ref>
 
Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.<ref>http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=70977</ref>
 
==Quelle==
<references/>
 
{{Funktion-TZ}}
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]]
[[Kategorie:Bereichsausbildung]]
[[Kategorie:toexport]]

Aktuelle Version vom 7. Dezember 2022, 10:03 Uhr

Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer (bis 2009)
THW-Fahrgenehmigung (Vorderseite)
... und Rückseite

Im THW gibt es den Helfer mit der Zusatzfunktion Kraftfahrer und den hauptamtlichen Mitarbeiter Kraftfahrer. Dieser Artikel beschreibt ersteres.

Allgemein[Bearbeiten]

Der Kraftfahrer ist eine Zusatzfunktion im Technischen Zug und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig. Laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:

  • Kraftfahrer BE (für Fahrzeuge bis 3,5t mit Anhänger, z.B. PKW)
  • Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. Gerätekraftwagen)
  • Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit Dieseltank)
  • Kraftfahrer Hägglunds (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)

Aufgaben[Bearbeiten]

Der Kraftfahrer hat:

  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
    • das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
    • Schäden und Verluste zu melden.
    • auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
  2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
  3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
  4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.

Qualifikation[Bearbeiten]

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Führerschein entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
  3. Grundausbildung und Ausbildung für die Funktion (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
  4. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 1
  5. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
  6. jährliche Teilnahme an der Kraftfahrerbelehrung

Sonderregelung[Bearbeiten]

Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.[1]

Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.[2]

Quelle[Bearbeiten]


Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant