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Befähigte Person: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Allgemein === | === Allgemein === | ||
Die BP-E hat die Aufgabe, elektrische Betriebsmittel und Anlagen des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen. | Die BP-E hat die Aufgabe, elektrische Betriebsmittel und Anlagen des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen. | ||
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** Isolations-Widerstandsprüfung | ** Isolations-Widerstandsprüfung | ||
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=== Qualifikation === | === Qualifikation === | ||
* Elektrofachkraft im Sinne der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sowie der jeweils einschlägigen, zu beachtenden UVV und der VDE. | * Elektrofachkraft im Sinne der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sowie der jeweils einschlägigen, zu beachtenden UVV und der VDE. | ||
* Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können (z. B. Elektrofacharbeiter, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur). | * Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können (z. B. Elektrofacharbeiter, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur). | ||
* abgeschlossene | * abgeschlossene Grundausbildung | ||
* Optional: Ausbildungsmodul: Befähigte Person Elektro | * Optional: Ausbildungsmodul: Befähigte Person Elektro | ||
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=== Allgemein === | |||
Die BP-T hat die Aufgabe, die Ausstattung ohne elektrische/elektronische Komponenten des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen. | |||
=== Aufgaben === | |||
Die BP-T hat im Einzelnen folgende Geräteausstattungen zu prüfen: | |||
* Leitern | |||
* Krankentransportausstattung | |||
* Motorkettensäge / Elektrokettensäge | |||
* Motorgetriebene Trennschleifer | |||
* Windenstütze FireStay | |||
=== Qualifikation === | |||
* Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. (möglichst abgeschlossene gewerbliche Berufsausbildung, z.B.im Bauhandwerk oder in der Metallverarbeitung) | |||
* abgeschlossene Grundausbildung | |||
* Modul: Befähigte Person und Gerätewart Technik | |||
{{Funktionen im OV-Stab}} | {{Funktionen im OV-Stab}} | ||
[[Kategorie:Funktion]] | |||
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | [[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | ||
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]] | |||
[[Kategorie:Elektroversorgung]] | |||
[[Kategorie:Gesteinsbearbeitung]] | |||
[[Kategorie:Holzbearbeitung]] | |||
[[Kategorie:Logistik]] | |||
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Aktuelle Version vom 1. April 2017, 15:09 Uhr
Eine befähigte Person (früher Sachkundiger) ist in der Lage, Ausstattung des Ortsverbandes nach den geltenden Vorschriften zu prüfen. Sie stellt damit sicher, dass die Einsatzkräfte sich keiner unnötigen Gefahr aussetzen, die von unzulässiger oder fehlerhafter Ausstattung ausgehen könnte.
Befähigte Person – Elektro (BP-E)[Bearbeiten]
Allgemein[Bearbeiten]
Die BP-E hat die Aufgabe, elektrische Betriebsmittel und Anlagen des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.
Aufgaben[Bearbeiten]
Die BP-E hat im Einzelnen folgende Geräteausstattung zu prüfen:
- Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder nicht leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
- Nicht stationäre Anlagen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut und an einem neuen Bestimmungsort erneut aufgebaut werden.
- Der Prüfumfang ist im Einzelnen in der DIN VDE 0105, Teil 1, „Betrieb von Starkstromanlagen: Allgemeine Festlegungen“ bestimmt und umfasst grundsätzlich folgenden Prüfumfang:
- Sichtprüfung
- Schutzleiterprüfung
- Isolations-Widerstandsprüfung
- Funktionsprüfung
Qualifikation[Bearbeiten]
- Elektrofachkraft im Sinne der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sowie der jeweils einschlägigen, zu beachtenden UVV und der VDE.
- Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können (z. B. Elektrofacharbeiter, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur).
- abgeschlossene Grundausbildung
- Optional: Ausbildungsmodul: Befähigte Person Elektro
Befähigte Person - Logistik (BP-L)[Bearbeiten]
Dieser Artikel soll zur Zeit gemeinsam verbessert werden Sei mutig und mach mit! Hier findest du Tipps zu Textqualität. |
Befähigte Person – Technik (BP-T)[Bearbeiten]
Allgemein[Bearbeiten]
Die BP-T hat die Aufgabe, die Ausstattung ohne elektrische/elektronische Komponenten des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.
Aufgaben[Bearbeiten]
Die BP-T hat im Einzelnen folgende Geräteausstattungen zu prüfen:
- Leitern
- Krankentransportausstattung
- Motorkettensäge / Elektrokettensäge
- Motorgetriebene Trennschleifer
- Windenstütze FireStay
Qualifikation[Bearbeiten]
- Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. (möglichst abgeschlossene gewerbliche Berufsausbildung, z.B.im Bauhandwerk oder in der Metallverarbeitung)
- abgeschlossene Grundausbildung
- Modul: Befähigte Person und Gerätewart Technik