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Personenkraftwagen: Unterschied zwischen den Versionen

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PKW werden verwendet von
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*[[Log-Führungstrupp]]
*[[Führungstrupp Logistik]]
*[[Weitverkehrstrupp]]
*[[Weitverkehrstrupp]]
*[[Geschäftsstelle]]
*[[Geschäftsstelle]]

Version vom 23. Januar 2008, 01:33 Uhr

PKW im THW sind Kraftfahrzeuge bis 3,5 to mit maximal 5 Sitzplätzen und ohne spezielle Aufbauten.

Personenkraftwagen des THW

Verwendung

PKW werden verwendet von

Funkrufnamen

Der Funkrufname setzt sich aus der Kennung des THW, "Heros", dem Ortsnamen, der jeweiligen Einheit und der spezifischen Fahrzeugkennung zusammen.
Ein PKW wird im THW mit der Kennung versehen:

  • "Heros Musterstadt XX/21" für einen normalen PKW,
  • "Heros Musterstadt XX/22" für einen geländegängigen PKW,
  • "Heros Musterstadt XX/23" für einen Geländewagen und
  • "Heros Musterstadt 19/16" für den PKW des Weitverkehrstrupps

Die Fahrzeuge der Geschäftsstelle, des Landesverband sowie der THW-Leitung verfügen über keine Funkrufnamen, da sie nicht mit Funkgeräten ausgestattet sind und reine Dienstfahrzeuge sind.

Aufgaben

Der PKW dient zum Personen- sowie Materialtransport im Ortsverband oder der Fachgruppe.
Des weiteren stehen PKW den hauptamtlichen Angestellten des THW als Dienstfahrzeuge zur Verfügung.