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Ortsbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Juli 2007, 00:00 Uhr
Der Ortsbeauftragte ist der Dienststellenleiter des jeweiligen THW Ortsverbandes. Er leitet ihn in eigener Verantwortung.
Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.