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Grundausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Ausbildung der Motor- und Eletrokettensäge wurde zum 1. Mai 2013 aus der Ausbildung LA06 Punkt 1.2 entnommen.<ref>E 3/401-05-01 vom 30. April 2013 und [[Literatur#THW DV 432]]</ref>. Somit wird die Bedienung der Kettensäge nun nur noch im Rahmen der Ausbildung zum [[Motorsägenführer]] vorgenommen.<br> | |||
Um die Grundausbildung vollständig abschließen zu können, sind zusätzlich folgende Ausbildungen nötig: | |||
* [[Bereichsausbildung Sprechfunk]] | |||
* Schulung durch das [[Einsatznachsorgeteam]] | |||
* Schulung durch einen Ausbilder [[CBRN]] | |||
==Prüfung== | |||
Die Grundausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese findest meist zentral für mehrere oder alle [[Ortsverband|Ortsverbände]] in einem [[:Kategorie:Regionalstelle|Regionalbereich]] statt. Die Helferanwärter absolvieren dabei im Stationsbetrieb praktische Aufgaben und legen eine schriftliche Prüfung ab. Die früher enthaltene [[Teamprüfung]] wurde aus der Prüfung entnommen. | |||
Nach Bestehen der Prüfung verlassen die Helfer die Grundausbildungsgruppe und werden in der Regel einer [[Einheit]] zugeteilt. | |||
==Referenzen== | |||
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[[Kategorie:Ausbildung]] | [[Kategorie:Ausbildung]] |
Aktuelle Version vom 18. September 2024, 12:56 Uhr
Die ehemalige Basisausbildung I, wird seit Februar 2010 wieder als Grundausbildung bezeichnet und bildet den Helferanwärter zum Bestehen der erfolgreichen Prüfung zum Helfer aus.
In der Grundausbildung werden den Helferanwärtern die wichtigsten Grundkenntnisse über das THW, sowie der Umgang mit den wichtigsten Ausrüstungsgegenständen vermittelt.
Im THW-Extranet werden Dokumente zur Grundausbildung unter "Kompetenzentwicklung" in der "Ausbildungsstufe I" angeboten.
Lernabschnitte[Bearbeiten]
Die Grundausbildung teilt sich in mehrere Lernabschnitte:
# | Lernabschnitt Bezeichnung | Stundenzahl |
---|---|---|
LA01 | Das THW im Gefüge des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehr von Bund und Ländern THW und Arbeitgeber | 4 |
LA02 | Grundlagen der Arbeitssicherheit | 4 |
LA03 | Arbeiten mit Leinen, Spanngurten, Drahtseilen, Ketten und Rundschlingen | 5 |
LA04 | Umgang mit Leitern | 4 |
LA05 | Ausleuchten von Einsatzstellen | 7 |
LA06 | Holz-, Gesteins- und Metallbearbeitung | 12 |
LA07 | Bewegen von Lasten | 9 |
LA08 | Arbeiten im/am Wasser | 6 |
LA09 | Verhalten im Einsatz | 8 |
LA10 | Grundlagen Rettung und Bergung | 14 |
LA11 | Einsatzgrundlagen | 2 |
Summe | 75 |
Die Ausbildung der Motor- und Eletrokettensäge wurde zum 1. Mai 2013 aus der Ausbildung LA06 Punkt 1.2 entnommen.[1]. Somit wird die Bedienung der Kettensäge nun nur noch im Rahmen der Ausbildung zum Motorsägenführer vorgenommen.
Um die Grundausbildung vollständig abschließen zu können, sind zusätzlich folgende Ausbildungen nötig:
- Bereichsausbildung Sprechfunk
- Schulung durch das Einsatznachsorgeteam
- Schulung durch einen Ausbilder CBRN
Prüfung[Bearbeiten]
Die Grundausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese findest meist zentral für mehrere oder alle Ortsverbände in einem Regionalbereich statt. Die Helferanwärter absolvieren dabei im Stationsbetrieb praktische Aufgaben und legen eine schriftliche Prüfung ab. Die früher enthaltene Teamprüfung wurde aus der Prüfung entnommen.
Nach Bestehen der Prüfung verlassen die Helfer die Grundausbildungsgruppe und werden in der Regel einer Einheit zugeteilt.
Referenzen[Bearbeiten]
- ↑ E 3/401-05-01 vom 30. April 2013 und Literatur#THW DV 432