Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Kraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus THWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Kategorie)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(32 dazwischenliegende Versionen von 8 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[File:Abzeichen Kraftfahrer.gif|thumb|Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer (bis 2009)]]
[[File:Thwfahrerlaubnis1.jpg|thumb|THW-Fahrgenehmigung (Vorderseite)]]
[[File:Thwfahrerlaubnis2.jpg|thumb|... und Rückseite]]
Im THW gibt es den [[Helfer]] mit der [[Zusatzfunktion]] [[Kraftfahrer]] und den [[Hauptamt|hauptamtlichen]] Mitarbeiter [[Kraftfahrer (Hauptamt)|Kraftfahrer]]. Dieser Artikel beschreibt ersteres.
==Allgemein==
==Allgemein==
Der '''Kraftfahrer''' ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeuge|fahrzeuges]] zuständig.
Der '''Kraftfahrer''' ist eine [[Zusatzfunktion]] im [[Technischer Zug|Technischen Zug]] und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatz[[:Kategorie:Fahrzeug|fahrzeuges]] zuständig.
Laut [[Stärke- und Ausstattungsnachweisung]] gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:
*Kraftfahrer BE (für [[Fahrzeug]]e bis 3,5t mit Anhänger, z.B.  [[PKW]])
*Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. [[Gerätekraftwagen]])
*Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit [[Dieseltank]])
*Kraftfahrer [[Hägglunds]] (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)


==Aufgaben==
==Aufgaben==
Der Kraftfahrer hat:
Der Kraftfahrer hat:
# das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
# das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
#* das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
#* das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
Zeile 10: Zeile 19:
#* auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
#* auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
# auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
# auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
# [[Technischer Dienst|technischen Dienst]] der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
# [[Technischer Dienst|technischen Dienst]] der [[Materialerhaltungsstufe]] OV durchzuführen.
# die Ausgabe und Rücknahme von [[:Kategorie:Ausstattung|Gerät und Material]] durchzuführen und zu dokumentieren.
# die Ausgabe und Rücknahme von [[:Kategorie:Ausstattung|Gerät und Material]] durchzuführen und zu dokumentieren.


==Qualifikation==
==Qualifikation==
# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
# Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
# [[w:Führerschein und Fahrerlaubnis|Führerschein]] entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
# [[Basisausbildung I]] & [[Basisausbildung III|III]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) [[Bereichsausbildung]] Kraftfahrer Teil 1 und 2
# [[Grundausbildung]] und [[Ausbildung für Funktionen|Ausbildung für die Funktion]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
# [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] Teil 1
# Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
# jährliche Teilnahme an der [[Kraftfahrerbelehrung]]
 
==Sonderregelung==
Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.<ref>http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/feuerwehrfuehrerschein/default.asp?ComponentID=263701&SourcePageID=27561</ref>
 
Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.<ref>http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=70977</ref>
 
==Quelle==
<references/>


{{Funktion-TZ}}
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Aus- und Fortbildung]]
[[Kategorie:Bereichsausbildung]]
[[Kategorie:toexport]]

Aktuelle Version vom 7. Dezember 2022, 10:03 Uhr

Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer (bis 2009)
THW-Fahrgenehmigung (Vorderseite)
... und Rückseite

Im THW gibt es den Helfer mit der Zusatzfunktion Kraftfahrer und den hauptamtlichen Mitarbeiter Kraftfahrer. Dieser Artikel beschreibt ersteres.

Allgemein[Bearbeiten]

Der Kraftfahrer ist eine Zusatzfunktion im Technischen Zug und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig. Laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:

  • Kraftfahrer BE (für Fahrzeuge bis 3,5t mit Anhänger, z.B. PKW)
  • Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. Gerätekraftwagen)
  • Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit Dieseltank)
  • Kraftfahrer Hägglunds (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)

Aufgaben[Bearbeiten]

Der Kraftfahrer hat:

  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
    • das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
    • Schäden und Verluste zu melden.
    • auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
  2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
  3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
  4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.

Qualifikation[Bearbeiten]

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Führerschein entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
  3. Grundausbildung und Ausbildung für die Funktion (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
  4. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 1
  5. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
  6. jährliche Teilnahme an der Kraftfahrerbelehrung

Sonderregelung[Bearbeiten]

Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.[1]

Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.[2]

Quelle[Bearbeiten]


Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant