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Absturz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Juli 2020, 13:11 Uhr

Absturz

Ein Absturz ist ein Unfall, der durch einen Fall aus einer höheren Position zustand kommt.

Gefahrenstellen und Auftreten

  • Sturz von Leitern oder Gerüsten
  • Arbeiten auf Gebäuden oder anderen Bauwerken
  • Benutzung von Fluggeräten
  • Arbeiten an oder über Abgründen / Löchern
  • Als Folgereaktion von Panik möglich


Folgen von Abstürzen

Bereits Stürze aus niedrigen Höhen können ernste Folgen haben. Diese sind abhängig von Absturzhöhe, Auftrefffläche, auftreffende Körperteile und vielen mehr.

Als mögliche Verletzungen können auftreten:

  • Bruch von Wirbeln und Knochen
  • innere Verletzungen
  • Schädelfrakturen
  • Stichverletzungen durch gebrochene Knochen
  • Gehirnerschütterung
  • Prellungen
  • viele mehr....

Schutz

Um Abstürze zu verhindern ist die Eigensicherung sehr wichtig. Schutz ist möglich durch:

  • Auffangsysteme mit Anschlagpunkt, Falldämpfer, Verbindungsmittel, Auffanggurt
  • Haltesysteme mit Haltegurt, Verbindungsmittel und Anschlagpunkt

Normen

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften in Deutschland sind unter anderem:

Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ BGV A 1 (bisherige VBG 1) § 33 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ BGV C 22 (bisherige VBG 37) § 12 Abs. 3 Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BGR 198 (bisherige ZH 1/709) Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten BGR 199 (bisherige ZH 1/710)



[1]