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Gabelstapler: Unterschied zwischen den Versionen

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K (StAN und Dislozierung: Wo ein Satzzeichen steht ist manchmal sehr entscheidend)
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Gabelstapler sind in verschiedenen [[Einheit]]en vorhanden:
Gabelstapler sind in verschiedenen [[Einheit]]en vorhanden:
* In der [[Fachgruppe Ölschaden]] ist ein Mitnahmestapler in der [[StAN]] vorgesehen.
* In der [[Fachgruppe Ölschaden]] ist ein Mitnahmestapler in der [[StAN]] vorgesehen.
* In der [[Bergungsgruppe 1]] ist ein Gabelstapler vorgesehen, sofern ein [[Abstützsystem Holz]] vorhanden; ist dieser muss aber [[Fremdbeschaffung|fremdbeschafft]] werden.
* In der [[Bergungsgruppe 1]] ist ein Gabelstapler vorgesehen, sofern ein [[Abstützsystem Holz]] vorhanden ist; dieser muss aber [[Fremdbeschaffung|fremdbeschafft]] werden.
* Der [[Ortsverband]] kann ebenfalls fremdbeschafft einen Gabelstapler besitzen.
* Der [[Ortsverband]] kann - ebenfalls fremdbeschafft - einen Gabelstapler besitzen.
* Manche [[Bergungsräumgerät]]e der [[Fachgruppe Räumen]] verfügen auch über eine Palettengabel, die Fahrzeuge gelten aber nicht als Gabelstapler.
* Manche [[Bergungsräumgerät]]e der [[Fachgruppe Räumen]] verfügen auch über eine Palettengabel, die Fahrzeuge gelten aber nicht als Gabelstapler.



Version vom 30. März 2017, 22:44 Uhr

Der Gabelstapler ist beim THW in verschieden Varianten, in der Regel als normaler Gabelstapler oder Mitnahmestapler, zu finden. Das Fahrzeug wird z.B. zur schnelleren Beladung der Fahrzeuge oder zum einfacheren Rangieren von Anhängern verwendet.

StAN und Dislozierung

Gabelstapler sind in verschiedenen Einheiten vorhanden:

Fahrerlaubnis

Für normale Gabelstapler wird ein normaler "Gabelstaplerschein" aus der Wirtschaft benötigt, zusätzlich die Bereichsausbildung Kraftfahrer, Teil 1.

Zum Führen das Mitnahmestaplers ist der erfolgreiche Abschluss eines speziellen Lehrganges erforderlich.

Für Bergungsräumgeräte wird die Ausbildung zum Bergungsräumgerätefahrer benötigt.

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