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==Aufgaben== | ==Aufgaben== | ||
* Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der [[Stärke- und Ausstattungsnachweisung|StAN]]-Aufgabe | |||
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Hat der Truppführer die erforderliche Qualifikation noch nicht zu Beginn der Tätigkeit, wird er nur vorläufig berufen und muss innerhalb von fünf Jahren die Lehrgänge nachholen. | |||
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Aktuelle Version vom 18. März 2017, 23:01 Uhr
Allgemein[Bearbeiten]
Der Truppführer (TrFü) führt die Helfer seines Trupps. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Helfer die gestellten Einsatzaufgaben. Vorgesetzter des Truppführers ist der jeweilige Gruppenführer.
Aufgaben[Bearbeiten]
- Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der StAN-Aufgabe
- Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seines Trupps
- Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
- Führung des Trupps im Einsatz
- Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
- Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
- Aus- und Weiterbildung seiner Helfer.
Lehrgänge[Bearbeiten]
- Fachkunde der entsprechenden Teileinheit oder Fachausbildung
- Führungssystem Unterführer Führungsteil und Fachteil
Hat der Truppführer die erforderliche Qualifikation noch nicht zu Beginn der Tätigkeit, wird er nur vorläufig berufen und muss innerhalb von fünf Jahren die Lehrgänge nachholen.
Funktionen im Technischen Zug | |
Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer |