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Aktuelle Version vom 18. August 2015, 02:50 Uhr
Jeder THW Ortsverband wird vom jeweiligen Ortsbeauftragten geleitet. Alle Helfer im Ortsverband sind ehrenamtlich tätig, auch der Ortsbeauftragte. Die Mindeststärke eines Ortsverbandes beträgt 38 Helfer und 7 Junghelfer. Er besteht mindestens aus folgenden Bestandteilen:
- dem Ortsbeauftragten
- den Fachberatern
- dem OV-Stab
- der Grundausbildungsgruppe (GAGr)
- der Jugendgruppe (JuGr)
- der Alters- und Ehrengruppe (AEGr)
- einem Technischen Zug (TZ), bestehend aus:
- Zugtrupp (ZTr),
- Bergungsgruppe 1 (B1)[1]
- sowie einer Fachgruppe (FGr)