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Kraftfahrer: Unterschied zwischen den Versionen

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# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
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# [[w:Führerschein und Fahrerlaubnis|Führerschein]] entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
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# [[Basisausbildung I]] & [[Basisausbildung III|III]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
# [[Grundausbildung]] und [[Basisausbildung III]] (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
# [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] Teil 1
# [[Bereichsausbildung Kraftfahrwesen]] Teil 1
# Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
# Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)

Version vom 11. Februar 2015, 10:07 Uhr

Abzeichen für Sonderausbildung: Kraftfahrer
THW-Fahrgenehmigung (Vorderseite)
... und Rückseite

Im THW gibt es den Helfer mit der Zusatzfunktion Kraftfahrer und den hauptamtlichen Mitarbeiter Kraftfahrer. Dieser Artikel beschreibt ersteres.

Allgemein

Der Kraftfahrer ist eine Zusatzfunktion im Technischen Zug und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig. Laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:

  • Kraftfahrer BE (für Fahrzeuge bis 3,5t mit Anhänger, z.B. Unimog, PKW)
  • Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. Gerätekraftwagen)
  • Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit Dieseltank)
  • Kraftfahrer Hägglunds (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)

Aufgaben

Der Kraftfahrer hat:

  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
    • das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
    • Schäden und Verluste zu melden.
    • auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
  2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
  3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
  4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.

Qualifikation

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Führerschein entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
  3. Grundausbildung und Basisausbildung III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
  4. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 1
  5. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
  6. jährliche Teilnahme an der Kraftfahrerbelehrung

Sonderregelung

Der sogenannte Feuerwehrführerschein erlaubt Inhabern der Führerscheinklasse B (PKW) das Führen von Kraftfahrzeugen mit 4,75t zGG. Die StVO ist bereits angepasst, die Regelung auf Länderebene ist noch unklar.[1]

Im August 2011 wurde im Bundesland Schleswig-Holstein eine neue Ausnahmeregelung entworfen, die Kraftfahren der Klasse B (PKW bis 3,5t zGG) das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5t erlaubt.[2]

Quelle

Funktionen im Technischen Zug
align="center" Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
align="center" ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant