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Persönliche Schutzausstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''persönliche Schutzausrüstung''' (PSA) dient dem Schutz der THW-Helfer im Einsatz, bei der Ausbildung und bei der Arbeit im Ortsverband.
Die '''persönliche Schutzausrüstung''' (PSA) dient dem Schutz der THW-Helfer im Einsatz, bei der Ausbildung und bei der Arbeit im Ortsverband.



Version vom 5. September 2014, 13:01 Uhr

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--Dieser Artikel und Persönliche Schutzausrüstung sind zur Zeit nicht sauber getrennt, es bestehen inhaltliche Überschneidungen.--

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dem Schutz der THW-Helfer im Einsatz, bei der Ausbildung und bei der Arbeit im Ortsverband.

Entgegen verbreiteter Annahmen ist persönliche Schutzausrüstung nicht zwingend persönlich fest zugeordnet. Mit der Bezeichnung "persönlich" wird ausschließlich darauf verwiesen, dass die Ausstattung am Körper getragen wird.

Einige Teile der persönlichen Schutzausrüstung im THW werden Helfern fest zugeordnet, andere Teile stehen Helfern bei Bedarf zur Verfügung.

Oft wird die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) fälschlicherweise mit "PSA" abgekürzt. Sie ist zwar eine PSA, der Begriff "PSA" umfasst aber deutlich mehr.

Fest zugeordnete Ausrüstung

Dienstlich gelieferte Bestandteile

Schutzhelm (Modell HPS4100 von Dräger Safety

Die Bekleidung ist in der Bekleidungsrichtlinie definiert. Die Bekleidungsstücke sind Eigentum der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (BA THW) und werden jedem Helfer zur Verfügung gestellt.

Zur persönlichen Ausstattung eines THW-Helfers gehören jeweils:

Zusätzlich können persönlich zugeordnet werden:

Zulässige Ergänzungsartikel

Diese Bestandteile können dezentral oder auch privat beschafft werden:

  • Flammschutzhaube
  • Schutzbrille
  • (Drahtgitter-, Elektro-)Visier zum Schutzhelm
  • Nackenschutz zum Schutzhelm
  • Helmlampe
  • Windstopper-Jacke
  • Strick- oder Fleecemütze
  • Weste mit Rückenschild, passend zum MEA[1] (Hersteller Geilenkothen)

Anmerkung zur Weste: Die BA THW hat den Helfern des THW freigestellt sowohl die Weste als auch den Windstopper z.B. Softshelljacke zu erwerben. Die Verwendung dieser Ausstattung ist gemäß aktualisierter Bekleidungsrichtlinie nicht mehr unzulässig. Die Kleidung darf im Einsatz getragen werden, sofern dies für den Schutzzweck unschädlich ist, und die verantwortlichen Führungskräfte dem zustimmen.

Weitere Ausstattung

Diese Bestandteile sind im THW verbreitet, wenngleich nicht offiziell vorgesehen. Sie können trotzdem gestattet werden, wenn sie für den Einsatzzweck notwendig, oder zumindest unschädlich sind.

Teilweise persönlich zugeordnete Schutzausrüstung

Folgende persönliche Schutzausrüstungen werden teilweise persönlich zugeordnet, teilweise aber auch als "Poolausstattung" vorgehalten:

Nicht persönlich zugeordnete Schutzausrüstung

Folgende persönliche Schutzausrüstungen werden in aller Regel nicht persönlich zugeordnet:

Einzelnachweise