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Abzeichen für Sonderausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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Seltsamerweise sind aber, mit der gleichen Version der Richtlinie, die Sonderabzeichen nicht mehr mit aufgeführt. | |||
Vermutlich sind die Abzeichen somit wieder gestrichen worden, da diese bisher keine große Akzeptanz hatten. Grund dafür ist wohl, dass die Sinnhaftigkeit dieser kaum sichtbaren Kennzeichnung heftig umstritten ist. Beispielsweise sind viele Kraftfahrer gleichzeitig Sprechfunker (weil sie im Einsatz am Fahrzeug und damit am Funkgerät bleiben). | |||
Weitere Kennzeichnungen im THW sind [[Rückenschild]]er, [[Dienststellungskennzeichen]] und in einigen Bundesländern [[Kennzeichnungsweste]]n. | Weitere Kennzeichnungen im THW sind [[Rückenschild]]er, [[Dienststellungskennzeichen]] und in einigen Bundesländern [[Kennzeichnungsweste]]n. |
Version vom 5. August 2011, 15:46 Uhr
Die Abzeichen für Sonderausbildung werden von Helfern getragen, welche die dafür erforderliche Qualifikation nachgewiesen haben. An der THW-Bekleidung ist jeweils nur ein Abzeichen für Sonderausbildung anstelle des Dienststellungskennzeichens "Helfer" zu tragen.
Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen soll das für die derzeitige übertragene Aufgabe bedeutsame Abzeichen getragen werden.
Die Kennzeichnung eingesetzter Unterführer oder Führer entfällt, da diese ausschließlich das zutreffende Dienststellungskennzeichen tragen.
Sonderfunktionen
Abzeichen | Bedeutung | Abzeichen bis 1994 |
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ABC-Helfer, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Atemschutz und Bereichsausbildung ABC | ||
Atemschutzgeräteträger, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Atemschutz | ||
Bootsführer | ||
Kraftfahrer, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen | ||
Maschinist z.B. für Stromerzeuger, Drucklufterzeuger, Pumpe, Separationsanlage | ||
Sanitätshelfer, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Sanitätshelfer | ||
Sprechfunker, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Sprechfunk | ||
Sprengberechtigter | ||
ist seit '94 eine Funktion im OV-Stab |
Verwaltungshelfer |
Verfügbarkeit
Laut Bekleidungsrichtlinie vom 27.12.2010 im "§ 10 Dienststellungskennzeichen und Sonderabzeichen" werden Dienststellungs- und Funktionskennzeichen im LogH bevorratet und können mittels THWin angefordert werden.
Seltsamerweise sind aber, mit der gleichen Version der Richtlinie, die Sonderabzeichen nicht mehr mit aufgeführt.
Vermutlich sind die Abzeichen somit wieder gestrichen worden, da diese bisher keine große Akzeptanz hatten. Grund dafür ist wohl, dass die Sinnhaftigkeit dieser kaum sichtbaren Kennzeichnung heftig umstritten ist. Beispielsweise sind viele Kraftfahrer gleichzeitig Sprechfunker (weil sie im Einsatz am Fahrzeug und damit am Funkgerät bleiben).
Weitere Kennzeichnungen im THW sind Rückenschilder, Dienststellungskennzeichen und in einigen Bundesländern Kennzeichnungswesten.