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Kategorie:Landesverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Juni 2010, 16:49 Uhr
Im THW gibt es acht Landes-/Länderverbände. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sind jeweils ein eigener Landesverband, die übrigen Bundesländer sind zu fünf Länderverbänden zusammengefasst.
An der Spitze eines jeden Landes-/Länderverbandes steht der Landesbeauftragte (LB). Ihm unterstellt sind jeweils zwei Referate. Es handelt sich dabei um das Referat Einsatz und das Referat Ehrenamt/Zentrale Dienste. Direkt dem Landesbeauftragten unterstellt ist der Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation. Als Repräsentanz des Landesbeauftragten in der Fläche und damit in der Nähe der zu betreuenden Ortsverbände dienen mehrere Geschäftsstellen.
In Landes- bzw. Länderverbänden arbeiten meist hauptamtliche Mitarbeiter des THW. Pro Landesbeauftragten-Dienststelle sind 18, pro Geschäftsstelle sieben Stellen vorgesehen.
Zu den Aufgaben der LB-Dienststelle gehört die Kontaktpflege zu Partnern, Behörden, Verbänden und Organisationen auf Landesebene. In der LB-Dienststelle werden auch die Budgets für Fahrzeugbeschaffung, Bekleidung, Liegenschaften und Jugendarbeit verwaltet.
Bei größeren Einsätzen wird in der LB-Dienststelle ein Leitungs- und Koordinierungsstab gebildet.
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