Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen

10 Bytes hinzugefügt ,  30. Juli 2008
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
K (etwas erweitert)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Der Sprengberechtigte ist Helfer in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Der '''Sprengberechtigte''' ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, da nur er das notwendige Fachwissen durch (ca. 3) Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik nach dem [[w:Sprengstoffgesetz]] nachgewiesen hat.
Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, da nur er das notwendige Fachwissen durch (ca. 3) Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik nach dem [[w:Sprengstoffgesetz]] nachgewiesen hat.
Der [[Sprenggehilfe]] hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich.
Der [[Sprenggehilfe]] hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich.
8.083

Bearbeitungen