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Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen
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Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, da nur er das notwendige Fachwissen durch (ca. 3) Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik nach dem [[w:Sprengstoffgesetz]] nachgewiesen hat. | Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, da nur er das notwendige Fachwissen durch (ca. 3) Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik nach dem [[w:Sprengstoffgesetz]] nachgewiesen hat. | ||
Der [[Sprenggehilfe]] hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich. | Der [[Sprenggehilfe]] hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich. |
Version vom 30. Juli 2008, 11:56 Uhr
Der Sprengberechtigte ist Helfer in der FGr Sprengen. Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, da nur er das notwendige Fachwissen durch (ca. 3) Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik nach dem w:Sprengstoffgesetz nachgewiesen hat. Der Sprenggehilfe hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich.