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Ortsjugendleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(Ortsjugendleiter ist nicht zwingend der OJB)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 8. Oktober 2019, 18:40 Uhr

Der Ortsjugendleiter ist das ausführende Organ des Ortsjugendvorstands. Zu seinen Tätigkeiten zählt das koordinieren und unterstützen der Arbeiten seiner Jugendgruppen. Er ist ein besonderer Vertreter der THW-Jugend e.V. im Sinne des § 30 BGB. Der Ortsjugendleiter nimmt für seinen Bereich die Stellung eines Vorstandes ein und vertritt seine Ortsjugend nach innen und außen. Bei seinen Tätigkeiten wird der Ortsjugendleiter von seinem Stellvertreter laufend unterstützt. Da die THW-Jugend e.V. ein eigener Verein, unabhängig vom Technischen Hilfswerk, ist muss der Ortsjugendleiter nicht zwingend Mitglied eines THW-Ortsverbandes sein.