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Die Rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Geschäftsführerbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden. | Die Rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Geschäftsführerbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden. | ||
Mit der durch am 1. Januar 2014 in kraft tretenden [[Literatur#DV_Kraftfahrwesen_THW|DV Kraftfahrwesen THW]] wird die Fahrgenehmigung nicht mehr in Form der Karte sondern in Form eines eintragen im [[THWin]] vergeben. Somit ist das Mitführen oder Besitz der Karten nicht mehr nötig. | |||
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] | [[Kategorie:Ortsverband & Helfer]] |