Du möchtest helfen ?
gewusst wie !
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW.

Landesjugendausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

Aus THWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(4 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der ''Landesjugendausschuss'' ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.  
Der '''Landesjugendausschuss''' der [[THW-Jugend]] ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.  


Er wird mindestens einmal im Jahr vom [[Landesjugendleiter]] einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.
Er wird mindestens einmal im Jahr vom [[Landesjugendleiter]] einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.
Zeile 5: Zeile 5:
== Aufgaben des Landesjugendausschusses ==
== Aufgaben des Landesjugendausschusses ==


Zitat aus der Satzung der [[Jugend|THW-Jugend]] Hessen:
Zitat aus der Satzung der [[THW-Jugend]] Hessen:<br/>
Art. 6.3  Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung  
<i>Art. 6.3  Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere
            über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere
*die Wahl des Landesjugendvorstandes
- die Wahl des Landesjugendvorstandes
*die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit  
- die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit  
*die Wahl von zwei Kassenprüfern
- die Wahl von zwei Kassenprüfern
*die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene
- die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene
*Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der  Landesjugend nur gemeinschaftlich zur Verfügung stehen
- Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der  Landesjugend nur  
*Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss
  gemeinschaftlich zur Verfügung stehen
*Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist.
- Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss
*Entlastung des Landesjugendvorstandes
- Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist.
*Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene
- Entlastung des Landesjugendvorstandes
*Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.</i>
- Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene
- Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.
 
[[Bild:Delegiertenschlüssel_2005_hessen.JPG.jpg|thumb|Der Delegiertenschlüssel für das Jahr 2005, Bundesland Hessen]]


== Delegiertenschlüssel ==
== Delegiertenschlüssel ==
[[File:Delegiertenschlüssel 2005 hessen.jpg|thumb|Der Delegiertenschlüssel für das Jahr 2005, Bundesland Hessen]]
Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.
Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum ''Landesjugendausschuss'' entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.
[[Kategorie:Jugend]]

Aktuelle Version vom 30. März 2015, 16:53 Uhr

Der Landesjugendausschuss der THW-Jugend ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.

Er wird mindestens einmal im Jahr vom Landesjugendleiter einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.

Aufgaben des Landesjugendausschusses[Bearbeiten]

Zitat aus der Satzung der THW-Jugend Hessen:
Art. 6.3 Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere

  • die Wahl des Landesjugendvorstandes
  • die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit
  • die Wahl von zwei Kassenprüfern
  • die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene
  • Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der Landesjugend nur gemeinschaftlich zur Verfügung stehen
  • Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss
  • Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist.
  • Entlastung des Landesjugendvorstandes
  • Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene
  • Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.

Delegiertenschlüssel[Bearbeiten]

Der Delegiertenschlüssel für das Jahr 2005, Bundesland Hessen

Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum Landesjugendausschuss entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.