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Helm: Unterschied zwischen den Versionen

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*Ein mit Wasser vollgelaufener Helm zieht einen Helfer nicht unter Wasser. Über Wasser läuft das Wasser aus dem Helm heraus, unter Wasser ist das Wasser im Helm genau so schwer wie das Wasser um einen herum. Es ergibt sich somit kein Auf- oder Abtrieb.  
*Ein mit Wasser vollgelaufener Helm zieht einen Helfer nicht unter Wasser. Über Wasser läuft das Wasser aus dem Helm heraus, unter Wasser ist das Wasser im Helm genau so schwer wie das Wasser um einen herum. Es ergibt sich somit kein Auf- oder Abtrieb.  
*Die Gefahr entsteht bei dem Fall in das Wasser. Der Helm bremst die Geschwindigkeit auf Grund der Oberfläche und Wölbung beim Auftreffen auf die Wasseroberfläche stark ab. Hierbei wirkt über den Kinnriemen schlagartig eine hohe Kraft auf den Kopf und damit auf den Hals- und Wirbelsäulenbereich. Die kann zu Wirbelsäulenverletzungen führen.  
*Die Gefahr entsteht bei dem Fall in das Wasser. Der Helm bremst die Geschwindigkeit auf Grund der Oberfläche und Wölbung beim Auftreffen auf die Wasseroberfläche stark ab. Hierbei wirkt über den Kinnriemen schlagartig eine hohe Kraft auf den Kopf und damit auf den Hals- und Wirbelsäulenbereich. Die kann zu Wirbelsäulenverletzungen führen.  
*Deshalb ist beim Arbeiten am, im und auf dem Wasser unbedingt eine gründliche Gefährdungsanalyse durchführen. Nur falls die Gefährdung die sich durch die Art der Arbeit ergibt bei offenen Kinnriemen höher ist als die Gefahr der Wirbelsäulenverletzung ist der Kinnriemen zu schließen.
**Deshalb ist beim Arbeiten am, im und auf dem Wasser unbedingt eine gründliche Gefährdungsanalyse durchführen. Nur falls die Gefährdung die sich durch die Art der Arbeit ergibt bei offenen Kinnriemen höher ist als die Gefahr der Wirbelsäulenverletzung ist der Kinnriemen zu schließen.
*Laut LA08 des Basis I ist kein Helm auf dem Wasser nötig, wenn eine Gefahr von oben ausgeschlossen ist.<ref>Grundausbildung LA8.1 Seite 40 https://extranet.thw.de/SharedDocs/Downloads/THW-Extranet/DE/Kompetenzentwicklung/Ausbildungsstufe-I/ba1_la08_1_arbeiten_im_und_am_wasser_pdf.pdf</ref>
**Laut LA08 der [[Grundausbildung]] ist kein Helm auf dem Wasser nötig, wenn eine Gefahr von oben ausgeschlossen ist.<ref>Grundausbildung LA8.1 Seite 40 https://extranet.thw.de/SharedDocs/Downloads/THW-Extranet/DE/Kompetenzentwicklung/Ausbildungsstufe-I/ba1_la08_1_arbeiten_im_und_am_wasser_pdf.pdf</ref>


==Praxistipps==
==Praxistipps==

Version vom 24. Juni 2014, 16:15 Uhr

erstes Modell
THW-Helm aus den 70er Jahren
THW-Helm der Firma Voss mit montierem Visier und Gehörschutz (bis 1998)
THW-Helm der Firma Casco (bis 2005)
THW-Helm der Firma Dräger Safety.
Modell: HPS 4100. (ab 2005)

Im THW wird seit 2005 ein Helm nach DIN EN 443 verwendet. Dieser erfüllt damit auch die Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren C 53. Wurde zunächst von der Firma Dräger der HPS 4100 verwendet so wird seit der Modellumstellung von Dräger der HPS 4300 verwendet. Vor 2005 kam ein Industrieschutzhelm nach EN 397 zum Einsatz.

Im Vergleich zu einem Feuerwehrhelm wurde beim THW-Helm der Schutz vor mechanischen Gefahren höher bewertet als der Schutz vor Hitze. Der Helm verträgt extreme Kälte genau so gut wie Hitze und kann sogar in der Maschine gewaschen werden.

Es gibt im THW keine offizelle Helmkennzeichnung, da der Kunststoff des Helmes von angebrachten Aufklebern beeinträchtigt werden kann.

Ergänzungsausstattung

HPS 4100 mit Lampe, Visier und nackenschutz

Mit Ergänzungsausstattung lässt sich die Schutzwirkung und der Einsatzwert des Helmes noch verbessern.

Nackenschutz

Ein Nackenschutz schützt vor hereinfallenden Gegenständen und Flüssigkeiten und somit auch vor Regen. Verschiedene Modelle z.B. aus Leder, Wolle oder Nomex sind im Handel erhältlich.

Visier

Die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren C 53 empfiehlt außerdem die Verwendung eines Gesichtsschutzes. Mit einem Visier wird das ganze Gesicht geschützt. Visiere gibt es in Form eine transparenten Plexiglasscheibe oder als engmaschiges Gitter. Das Visier mir einer Plexiglasscheibe sollte nach Möglichkeit am besten außen kratzfest und innen antibeschlagbeschichtet sein um im Einsatz auch nach einiger Zeit noch freie Sicht zu haben. Ein Nachteil des Visiers ist bei beengten Verhältnissen seine Sperrigkeit. Das Visier mit dem engmaschigen Gitter kann weder verkratzen noch beschlagen, darf aber nur beim Einsatz an der Kettensäge verwendet werden.

Eine Schutzbrille nach EN 166 ist im Vergleich zum Visier schneller angelegt und weniger sperrig. Sie schützt aber nur die Augen des Trägers und stellt somit eine Ergänzung zum Visier da.

Kopfleuchte

Am THW-Helm ist bereits eine Lampenhalterung für die Kopfleuchte nach StAN angebracht. Adapter für handelsübliche explosionsgeschützte Lampen sind auch erhältlich.

Gehörschutz

Auf manchen Fahrzeugen gibt es Helme mit Fest montieren Gehörschutz.

Aufgabenspezifische Helme

Helm für das führen der Motorkettensäge

Für das Führen einer Motorkettensäge ist der THW-Helm auf UVV Gründen nicht zugelassen. Hierfür wird ein spezieller Helm mit Gittervisier und Gehörschutz verwendet.

Arbeiten im, am und auf dem Wasser

  • Ein mit Wasser vollgelaufener Helm zieht einen Helfer nicht unter Wasser. Über Wasser läuft das Wasser aus dem Helm heraus, unter Wasser ist das Wasser im Helm genau so schwer wie das Wasser um einen herum. Es ergibt sich somit kein Auf- oder Abtrieb.
  • Die Gefahr entsteht bei dem Fall in das Wasser. Der Helm bremst die Geschwindigkeit auf Grund der Oberfläche und Wölbung beim Auftreffen auf die Wasseroberfläche stark ab. Hierbei wirkt über den Kinnriemen schlagartig eine hohe Kraft auf den Kopf und damit auf den Hals- und Wirbelsäulenbereich. Die kann zu Wirbelsäulenverletzungen führen.
    • Deshalb ist beim Arbeiten am, im und auf dem Wasser unbedingt eine gründliche Gefährdungsanalyse durchführen. Nur falls die Gefährdung die sich durch die Art der Arbeit ergibt bei offenen Kinnriemen höher ist als die Gefahr der Wirbelsäulenverletzung ist der Kinnriemen zu schließen.
    • Laut LA08 der Grundausbildung ist kein Helm auf dem Wasser nötig, wenn eine Gefahr von oben ausgeschlossen ist.[1]

Praxistipps

  • Bei Fahrten im Fahrzeug darf der Helm gemäß Fz-DA nicht getragen werden, da durch den Helm im Falle eines Unfalls Verletzungen entstehen können.
  • Wird der Helm abgenommen, so sollte er an der linken Seite an der Koppel oder am Gürtel getragen werden, um stets griffbereit zu sein.

Helmgenerationen

ab ca. 1975 Kopfhandleuchtenhalterung besteht aus einem Metallplättchen
ab ca. 1988 Fa. Voss Kopfhandleuchtenhalterung aus Kunststoff
ab ca. 1998 Fa. Casco Helm hat keine Regenrinne mehr, Halterung ragt in das Helminnere hinein
ab 2005 Fa. Dräger Safety Modell HPS 4100, erster Helm nach EN 443
ab ca. 20xx Fa. Dräger Safety Modell HPS 4300[2]

Normen und Vorschriften

Referenzen