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Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

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Unter BOS-Funk versteht man in Deutschland den Sprechfunk, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er ist in der durch das Bundesinnenministerium erlassenen Technischen Richlinen BOS-Funk TR-BOS geregelt.

Für den BOS-Funk werden überwiegend das 4m Band (z.B. Fahrzeugfunkgeräte) und das 2-Meter-Band (z.B. Handfunkgeräte) verwendet. Weniger in Benutzung ist das 70cm Band für Richtfunkstrecken und das 8-Meter-Band.

Jeder Kanal besitzt ein Unterband (UB) und ein Oberband (OB) und kann in den Betriebsarten Wechselsprechen (simplex) oder Gegensprechen (duplex) und bedingtes Gebensprechen betrieben werden; bei Wechselsprechen wird dabei nur ein Band des Kanals belegt, bei Gegensprechen der gesamte Kanal.

Neben diesen analogen Übertragungskanälen gibt es etwa seit dem Jahr 2000 Bemühungen, für die BOS in Deutschland ein digitales Bündelfunksystem einzuführen. Dazu wurde im April 2006 die Gründung der Bundesanstalt für den Digitalfunk durch die Bundesregierung beschlossen.

Weblinks