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Bergungsgruppe 1

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Die Bergungsgruppe ist die taktische Grundeinheit des THW. Sie kann vielseitig Hilfe leisten und die Fachgruppen personell und maschinell unterstützen. Dabei ist sie jedoch nicht auf einzelne Tätigkeiten spezialisiert. Die Bergungsgruppen unterteilen sich in die 1. Bergungsgruppe (GKW I) und die 2. Bergungsgruppe (GKW II bzw. MzKW).

1. Bergungsgruppe

Die 1. Bergungsgruppe (kurz: 1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischen Zug des THW. Personal und Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. Als Einsatzfahrzeug der 1. BGr wird der Gerätekraftwagen 1 (GKW 1) eingesetzt. In der Regel kommt diese Gruppe als SEG zuerst zum Einsatz. Die Ortsverbände des THW können im Normalfall dabei eine Ausrückzeit von 20 bis 30 Minuten nach der Alarmierung sicherstellen. Die 1. BGr wird ergänzt und unterstützt durch die 2. BGr oder durch technische Fachgruppen, oder aber sie unterstützt diese. Die Stärke der 1. BGr beträgt 0/2/7=9 - dies bedeutet 1 Gruppenführer, 1 Truppführer und 7 Helfer.


2. Bergungsgruppe

Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist auch Bestandteil des Technischen Zuges beim THW. Neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. Bergungsgruppe ähnelt, ist die 2. Bergungsgruppe mit zusätzlichen, schwereren Komponenten ausgerüstet. Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge. Mit diesen Werkzeugen kann die 2. BGr schwere Bergung auch da leisten, wo Abgase oder Lärm verbrennungsgetriebener Werkzeuge den Einsatz behindern oder Personen gefährden würden. Eine in 2/3 aller Technischen Züge vorhandene Betonkettensäge erlaubt selbst das Durchdringen von Betonwänden. Als Einsatzfahrzeug wird der GKW II aktuell durch den vielseitigeren und vor allem billigeren Mehrzweckkraftwagen ersetzt.

Der Einsatz der 2. BGr erfolgt weitgehend stationär am Schwerpunkt des Einsatzgeschehens. Für die Energieversorgung der schweren Technik wird ein 50-kVA-Stromerzeuger mitgeführt. Entweder als Anhänger mit Lichtmast oder bei älteren Fahrzeugen eingebaut im Gerätekraftwagen II. Die Stärke der 2. BGr Typ A beträgt 0/2/7=9 - dies bedeutet 1 Gruppenführer, 1 Truppführer und 7 Helfer. Beim Typ B (beinhaltet Anti-Terror-Pack) beträgt die Stärke 0/3/9=12 - dies bedeutet 1 Gruppenführer, 2 Truppführer und 9 Helfer.