Bediener Motorsäge
Als Kettensägenführer(in), umgangssprachlich auch Motorsägenführer(in), wird eine Person bezeichnet, die durch ihre Ausbildung dazu befähigt ist, eine Kettensäge einzusetzen.
Rechtliche Grundlage
In der GUV-I 8624 der Gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des Umgangs mit einer Kettensäge belegen kann:
Modul | Themenbereiche |
1 | Grundkenntnisse |
2 | Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung |
3 | Fällen und Entasten von Bäumen |
4 | Arbeiten im Sturm und Bruchholz |
5 | Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern |
6 | Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik |
Obligatorisch für einen Kettensägenführer ist der Besuch der Module 1 und 2. Die Module 3, 4 und 5 sind Aufbaukurse die je nach Anforderung des Tätigkeitsbereiches gewählt werden können. Modul 6 gilt als Sonderausbildung.