Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Version vom 14. November 2005, 18:16 Uhr von Marco Broscheit (Diskussion | Beiträge)
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Unter BOS-Funk versteht man in Deutschland, den Sprechfunk der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird, er ist in der durch das Bundesinnenministerium erlassenen BOS-Funkrichtlinie geregelt.

Für den BOS-Funk werden überwiegend das 4-Meter-Band (z.B. Fahrzeugfunkgeräte) und das 2-Meter-Band (z.B. Handfunkgeräte) verwendet.

Jeder Kanal besitzt ein Unterband (UB) und ein Oberband (OB) und kann in den Betriebsarten Wechselsprechen (simplex) oder Gegensprechen (duplex) betrieben werden; bei Wechselsprechen wird dabei nur ein Band des Kanals belegt, bei Gegensprechen der gesamte Kanal.

Neben diesen analogen Übertragungskanälen gibt es etwa seit dem Jahr 2000 Bemühungen, für die BOS in Deutschland ein digitales Bündelfunksystem einzuführen.

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